Verordnung über die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (Ankunftsnachweisverordnung - AKNV) § 2Dokumentationspflichten
Die Liste der Seriennummern der Bescheinigungen (AKN-Nummern) und die Blanko-Ankunftsnachweise sind getrennt voneinander und sicher zu verwahren; die bereits vergebenen AKN-Nummern sind zu dokumentieren.