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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (Ankunftsnachweisverordnung - AKNV)
§ 7 Änderung der Anschrift, Verlängerung

(1) Der Verlängerungsvermerk ist auf Seite 4 des Ankunftsnachweises einzutragen.
(2) Die Änderung der Anschrift ist im Feld „amtliche Vermerke“ auf Seite 5 des Ankunftsnachweises einzutragen.
(3) Die Vermerke zur Änderung der Anschrift und zur Verlängerung sind vom Mitarbeiter der zuständigen Behörde zu unterzeichnen und mit dem Behördensiegel zu versehen.