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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die allgemeine Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Allgemeine Lehrverpflichtungsverordnung - ALehrV)
§ 13 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.