Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Inhabern mit Wohnsitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe (Altguthabentilgungsverordnung - ATV) Eingangsformel
Zur Realisierung von bisher ruhenden Ansprüchen aus Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe wird folgendes verordnet: