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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Altersgeldes für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie des Versorgungsausgleichs der mit Altersgeldanspruch aus dem Bundesdienst ausgeschiedenen Beamten, Richtern und Berufssoldaten (Altersgeldzuständigkeitsanordnung - AltGZustAnO)
§ 11 Entscheidung über Widersprüche sowie Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus den in den §§ 2 bis 4 genannten Bereichen

(1) Die Befugnis zur Entscheidung über Widersprüche in den in den §§ 2 bis 4 genannten Bereichen wird den Service-Centern übertragen, wenn sie die Maßnahme getroffen haben.
(2) Die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus den in den §§ 2 bis 4 genannten Bereichen wird den Service-Centern übertragen, wenn sie nach Absatz 1 zur Entscheidung über Widersprüche befugt sind.
(3) Das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle leistet den Service-Centern in Rechtsbehelfsverfahren die erforderliche Amtshilfe und stellt insbesondere die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, soweit ihm
1.
die Entscheidungen im Zusammenhang mit übertragenen Aufgaben vorbehalten sind und
2.
die Service-Center für den Erlass des entsprechenden Verwaltungsaktes zuständig sind.
(4) Den obersten Dienstbehörden bleibt vorbehalten,
1.
in Einzelfällen nach Absatz 1 selbst zu entscheiden und
2.
in Einzelfällen oder in Gruppen von Fällen nach Absatz 2 die Vertretung abweichend zu regeln oder die Vertretung selbst zu übernehmen.