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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/zur Aufbereitungsmechanikerin (Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung)
§ 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Naturstein,
2.
feuerfeste und keramische Rohstoffe,
3.
Sand und Kies,
4.
Steinkohle,
5.
Braunkohle
gewählt werden.