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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Steigerung der Effizienz der nach dem Arzneimittelgesetz zuständigen Bundesoberbehörden (AMG-Bundesoberbehörden-Effizienzsteigerung-Verordnung)
§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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