das Arzneimittel nur in Verkehr gelangt, wenn auf den Behältnissen und soweit verwendet auf den äußeren Umhüllungen mindestens folgende Angaben enthalten sind: 
- a)
- Bezeichnung oder Code des Arzneimittels, 
- b)
- Name und Anschrift der verantwortlichen Person, 
- c)
- Chargenbezeichnung, 
- d)
- Art der Anwendung, 
- e)
- Wirkstoffbezeichnung, 
- f)
- Verfalldatum, 
- g)
- soweit erforderlich, Aufbewahrungs- und Lagerungshinweise, 
- h)
- Hinweis, dass das Arzneimittel ohne Genehmigung oder Zulassung im Rahmen eines Härtefallprogramms zur Verfügung gestellt wird,