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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV)
§ 4
Verhältnis zum Strahlenschutzgesetz
Die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen bleiben unberührt.
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