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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
§ 13
Inkrafttreten
Die §§ 10 und 11 treten mit Wirkung vom 1. Januar 1978 in Kraft. Im übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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