- 1.
zwei Hochschullehrer der Medizin, davon je ein Hochschullehrer der Pharmakologie und der Inneren Medizin,
- 2.
ein Hochschullehrer der Pharmazie,
- 3.
ein Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft,
- 4.
ein Arzt für Allgemeinmedizin,
- 5.
ein Zahnarzt,
- 6.
ein Heilpraktiker,
- 7.
zwei Vertreter der pharmazeutischen Industrie,
- 8.
ein Vertreter der Reformwaren-Hersteller,
- 9.
zwei Vertreter der Apothekerschaft,
- 10.
zwei Vertreter des Einzelhandels außerhalb der Apotheken,
- 11.
ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher und
- 12.
zwei Vertreter der Sozialversicherungsträger.