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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Verlängerung der Frist für die Stellung von Anträgen nach § 1 Abs. 4 sowie § 10 des Vermögenszuordnungsgesetzes (Antragsfristverordnung - AnFrV)
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 30. Juni 1994 in Kraft.
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