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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Zusammensetzung, Berufung und Verfahren einer unabhängigen Kommission wissenschaftlicher Sachverständiger nach § 6 Abs. 5 des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes vom 22. September 1994
§ 3 Unabhängigkeit

Die Mitglieder der Kommission und ihre stellvertretenden Mitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.