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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes (Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung - AnwZpvV)
Schlussformel 

Der Bundesrat hat zugestimmt.