zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (V zu § 180 Abs. 2 AO)
Schlußformel
Der Bundesminister der Finanzen
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular