Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Asphaltbauer (Asphaltbauer-Ausbildungsverordnung - AsphAusbV)
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

Der Ausbildungsberuf Asphaltbauer wird staatlich anerkannt.