ATA-OTA-APrV
Ausfertigungsdatum: 04.11.2020
Vollzitat:
"Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung vom 4. November 2020 (BGBl. I S. 2295)"
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2022 +++)Die V wurde als Artikel 1 der V v. 4.11.2020 I 2295 vom Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie tritt gem. Art. 3 Abs. 1 dieser V am 1.1.2022 in Kraft.
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 36/2005 (CELEX Nr: 32005L0036) +++)
§ 1 | Inhalt der Ausbildung |
§ 2 | Gliederung der Ausbildung |
§ 3 | Theoretischer und praktischer Unterricht |
§ 4 | Praktische Ausbildung |
§ 5 | Dauer und Inhalt des Pflegepraktikums |
§ 6 | Nachtarbeit |
§ 7 | Noten für praktische Einsätze |
§ 8 | Jahreszeugnisse |
§ 9 | Qualifikation der Praxisanleitung |
§ 10 | Praxisbegleitung |
§ 11 | Inhalt der Kooperationsverträge |
§ 12 | Bestandteile der staatlichen Prüfung |
§ 13 | Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses |
§ 14 | Zusammensetzung des Prüfungsausschusses |
§ 15 | Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung |
§ 16 | Teilnahme der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an Teilen der staatlichen Prüfung |
§ 17 | Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung |
§ 18 | Zulassung zur staatlichen Prüfung |
§ 19 | Prüfungstermine für die staatliche Prüfung |
§ 20 | Prüfungsort der staatlichen Prüfung |
§ 21 | Nachteilsausgleich |
§ 22 | Rücktritt von der staatlichen Prüfung |
§ 23 | Versäumnisfolgen |
§ 24 | Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch |
§ 25 | Niederschrift |
§ 26 | Vornoten |
§ 27 | Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung |
§ 28 | Inhalt des schriftlichen Teils |
§ 29 | Durchführung des schriftlichen Teils |
§ 30 | Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit |
§ 31 | Bestehen des schriftlichen Teils |
§ 32 | Wiederholung von Aufsichtsarbeiten |
§ 33 | Note für den schriftlichen Teil |
§ 34 | Inhalt des mündlichen Teils |
§ 35 | Durchführung des mündlichen Teils |
§ 36 | Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung |
§ 37 | Bestehen des mündlichen Teils |
§ 38 | Wiederholung des mündlichen Teils |
§ 39 | Inhalt des praktischen Teils |
§ 40 | Durchführung des praktischen Teils |
§ 41 | Bestandteile des praktischen Teils und Dauer |
§ 42 | Benotung und Note für die im praktischen Teil erbrachte Leistung |
§ 43 | Bestehen des praktischen Teils |
§ 44 | Wiederholung des praktischen Teils und zusätzlicher Praxiseinsatz |
§ 45 | Gesamtnote der staatlichen Prüfung |
§ 46 | Bestehen der staatlichen Prüfung |
§ 47 | Zeugnis über die staatliche Prüfung |
§ 48 | Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung |
§ 49 | Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme |
§ 50 | Ausstellung der Erlaubnisurkunde |
§ 51 | Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs |
§ 52 | Erforderliche Unterlagen |
§ 53 | Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag |
§ 54 | Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede |
§ 55 | Zweck der Eignungsprüfung |
§ 56 | Eignungsprüfung als staatliche Prüfung |
§ 57 | Inhalt der Eignungsprüfung |
§ 58 | Prüfungsort der Eignungsprüfung |
§ 59 | Durchführung der Eignungsprüfung |
§ 60 | Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung |
§ 61 | Wiederholung |
§ 62 | Bescheinigung |
§ 63 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
§ 64 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
§ 65 | Bescheinigung |
§ 66 | Zweck der Kenntnisprüfung |
§ 67 | Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung |
§ 68 | Bestandteile |
§ 69 | Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 70 | Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 71 | Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 72 | Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 73 | Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 74 | Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 75 | Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 76 | Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 77 | Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 78 | Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 79 | Bestehen der Kenntnisprüfung |
§ 80 | Bescheinigung |
§ 81 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
§ 82 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
§ 83 | Durchführung und Inhalt des Abschlussgesprächs |
§ 84 | Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs |
§ 85 | Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs |
§ 86 | Bescheinigung |
§ 87 | Nachweise der Zuverlässigkeit |
§ 88 | Nachweise der gesundheitlichen Eignung |
§ 89 | Aktualität von Nachweisen |
§ 90 | Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen |
§ 91 | Ziel der Nachprüfung |
§ 92 | Zulassung zur Nachprüfung |
§ 93 | Bestandteile der Nachprüfung |
§ 94 | Durchführung und Inhalt der Nachprüfung |
§ 95 | Praktischer Teil der Nachprüfung |
§ 96 | Durchführung des praktischen Teils der Nachprüfung |
§ 97 | Bestandteile des praktischen Teils und Dauer der Nachprüfung |
§ 98 | Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Nachprüfung |
§ 99 | Wiederholung des praktischen Teils der Nachprüfung |
§ 100 | Mündlicher Teil der Nachprüfung |
§ 101 | Durchführung des mündlichen Teils der Nachprüfung |
§ 102 | Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Nachprüfung |
§ 103 | Wiederholung des mündlichen Teils der Nachprüfung |
§ 104 | Bestehen der Nachprüfung | |
§ 105 | Bescheinigung | |
Anlage 1 | Theoretischer und praktischer Unterricht in der Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten | |
Anlage 2 | Praktische Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten | |
Anlage 3 | Theoretischer und praktischer Unterricht in der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten | |
Anlage 4 | Praktische Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten | |
Anlage 5 | Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung | |
Anlage 6 | Zeugnis über die staatliche Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung | |
Anlage 7 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung | |
Anlage 8 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung | |
Anlage 9 | Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung | |
Anlage 10 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang | |
Anlage 11 | Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung | |
Anlage 12 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang | |
Anlage 13 | Bescheinigung über die staatliche Nachprüfung |
Berechneter Zahlenwert | Note in Worten (Zahlenwert) | Notendefinition |
---|---|---|
1,00 bis 1,49 | sehr gut (1) | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht |
1,50 bis 2,49 | gut (2) | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht |
2,50 bis 3,49 | befriedigend (3) | eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht |
3,50 bis 4,49 | ausreichend (4) | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
4,50 bis 5,49 | mangelhaft (5) | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
5,50 bis 6,00 | ungenügend (6) | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |
Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich eigenverantwortlichplanen und strukturiert ausführen | 880 Stunden |
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen | 340 Stunden |
Interdisziplinäres und interprofessionelles Handeln verantwortlich mitgestalten | 120 Stunden |
Verantwortung für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit übernehmen (lebenslanges Lernen), berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen | 120 Stunden |
Das eigene Handeln an rechtlichen Vorgaben und Qualitätskriterien ausrichten | 140 Stunden |
Mit Patientinnen und Patienten aller Altersstufen und deren Bezugspersonen unter Berücksichtigung soziologischer, psychologischer, kognitiver, kultureller und ethischer Aspekte kommunizieren und interagieren | 120 Stunden |
In lebensbedrohlichen Krisen- und Katastrophensituationen zielgerichtet handeln | 40 Stunden |
Hygienische Arbeitsweisen umfassend beherrschen und beachten | 140 Stunden |
Freie Verteilung auf die Kompetenzschwerpunkte Stundenanzahl insgesamt: 2 100 | 200 Stunden |
Stunden | |||
Berufsspezifischer Orientierungseinsatz | 80* | ||
● | Flexibel gestalteter Einsatz zu Beginn der Ausbildung bei der verantwortlichen Einrichtung der praktischen Ausbildung | ||
Allgemeine Pflichteinsätze in folgenden anästhesiologischen Einsatzbereichen | |||
● | Anästhesie in der Viszeralchirurgie | 280 | |
● | Anästhesie in der Unfallchirurgie oder Orthopädie | 280 | |
● | Anästhesie in der Gynäkologie oder Urologie | 220 | |
● | Anästhesie im ambulanten Kontext (Krankenhaus/Tagesklinik/Praxis) | 100 | |
● | Aufwacheinheiten | 240 | |
Wahlpflichteinsätze in folgenden anästhesiologischen Einsatzbereichen | 400 | ||
(davon mindestens 100 Stunden je Disziplin) | |||
● | Anästhesie in der Thoraxchirurgie | ||
● | Anästhesie in der Neurochirurgie | ||
● | Anästhesie in der HNO | ||
● | Anästhesie in der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie | ||
● | Anästhesie in der Augenchirurgie | ||
● | Anästhesie in der Gefäßchirurgie | ||
● | Anästhesie bei Kindern | ||
● | Anästhesie in der Geburtshilfe/Kreissaal (geburtshilfliche Anästhesie) | ||
● | Anästhesie in anderen Fachrichtungen | ||
Pflichteinsätze in folgenden Funktions- und Versorgungsbereichen | |||
● | Pflegepraktikum | 120 | |
● | zentrale Sterilgutversorgungsabteilung bzw. Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte | 80 | |
● | Operationsdienst | 140 | |
● | Schmerzambulanz/Schmerzdienst | 120 | |
● | Notaufnahme und Ambulanz | 200 | |
● | Interventionelle Funktionseinheiten (Endoskopie, Katheterlabore, etc.) | 160 | |
Stunden zur freien Verteilung | 80* | ||
Stundenzahl insgesamt | 2 500 | ||
* Berufsspezifischer Orientierungseinsatz fakultativ. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden zur freien Verteilung. |
Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich eigenverantwortlich planen und strukturiert ausführen | 880 Stunden |
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen | 340 Stunden |
Interdisziplinäres und interprofessionelles Handeln verantwortlich mitgestalten | 120 Stunden |
Verantwortung für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit übernehmen (lebenslanges Lernen), berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen | 120 Stunden |
Das eigene Handeln an rechtlichen Vorgaben und Qualitätskriterien ausrichten | 140 Stunden |
Mit Patientinnen und Patienten aller Altersstufen und deren Bezugspersonen unter Berücksichtigung soziologischer, psychologischer, kognitiver, kultureller und ethischer Aspekte kommunizieren und interagieren | 120 Stunden |
In lebensbedrohlichen Krisen- und Katastrophensituationen zielgerichtet handeln | 40 Stunden |
Hygienische Arbeitsweisen umfassend beherrschen und beachten | 140 Stunden |
Freie Verteilung auf die Kompetenzschwerpunkte Stundenanzahl insgesamt: 2 100 | 200 Stunden |
Stunden | |||
Berufsspezifischer Orientierungseinsatz | 80* | ||
● | Flexibel gestalteter Einsatz zu Beginn der Ausbildung bei der verantwortlichen Einrichtung der praktischen Ausbildung | ||
Allgemeine Pflichteinsätze in folgenden operativen Einsatzbereichen | |||
● | Viszeralchirurgie | 480 | |
● | Unfallchirurgie oder Orthopädie | 480 | |
● | Gynäkologie oder Urologie | 200 | |
● | Ambulantes Operieren (Krankenhaus/Tagesklinik/Praxis) | 120 | |
Wahlpflichteinsätze in folgenden Disziplinen und Einsatzbereichen | 400 | ||
(davon mindestens 200 Stunden je Disziplin) | |||
● | Thoraxchirurgie | ||
● | Neurochirurgie | ||
● | HNO | ||
● | Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie | ||
● | Augenchirurgie | ||
● | Gefäßchirurgie | ||
● | Operative Eingriffe bei Kindern | ||
● | und andere Disziplinen | ||
Pflichteinsätze in folgenden Funktions- und Versorgungsbereichen | |||
● | Pflegepraktikum | 120 | |
● | zentrale Sterilgutversorgungsabteilung bzw. Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte | 80 | |
● | Anästhesie | 140 | |
● | Notaufnahme und Ambulanz | 200 | |
● | Interventionelle Funktionseinheiten (Endoskopie, Katheterlabore, etc.) | 120 | |
Stunden zur freien Verteilung | 80* | ||
Stundenzahl insgesamt | 2 500 | ||
* Berufsspezifischer Orientierungseinsatz fakultativ. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden zur freien Verteilung. |
Name, Vorname | |
Geburtsdatum | Geburtsort |
Ort, Datum | ||
(Stempel) | ||
| ||
Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der Schulleitung |
Name, Vorname | ||||
Geburtsdatum | Geburtsort | |||
hat am _______________ die staatliche Prüfung nach § 1 Absatz 2 Nummer 1* – § 2 Absatz 2 Nummer 1* des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes vor dem Prüfungsausschuss bei der | ||||
(Bezeichnung der Schule) | ||||
in | bestanden. | |||
Sie/Er hat folgende Prüfungsnoten erhalten: | ||||
1. im schriftlichen Teil der Prüfung | „___________________ “ | |||
2. im mündlichen Teil der Prüfung | „___________________ “ | |||
3. im praktischen Teil der Prüfung | „___________________ “ | |||
Gesamtnote der staatlichen Prüfung (auf der Grundlage der Prüfungsnoten der Nummern 1 bis 3) | ||||
Ort, Datum | ||||
(Siegel) | ||||
| ||||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
erhält auf Grund des § 1 Absatz 1* – § 2 Absatz 1* des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung | ||
„______________________________________________“ | ||
zu führen. | ||
Ort, Datum | ||
(Siegel) | ||
| ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur) |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
erhält auf Grund des § 1 Absatz 1* – § 2 Absatz 1* des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung | ||
„______________________________________________“ | ||
zu führen. | ||
Die Berufsqualifikation wurde auf Grundlage von | ||
erworben. | ||
Die auf dieser Grundlage erteilte Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung wurde am ____________________ erteilt. | ||
Ort, Datum | ||
| (Siegel) | |
| ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur) |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
hat am _______________________ die staatliche Eignungsprüfung nach den §§ 55 ff. der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung bestanden/nicht bestanden* . | ||
Ort, Datum | ||
| (Siegel) | |
| ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
hat in der Zeit vom ___________________ bis ___________________ regelmäßig und mit Erfolg an dem Anpassungslehrgang teilgenommen, der nach den §§ 63 ff. der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung von der zuständigen Behörde festgelegt wurde. | ||
Ort, Datum | ||
| (Siegel) | |
| ||
(Unterschrift(en) oder qualifizierte elektronische Signatur(en) der Einrichtung) |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
hat am _____________________ die staatliche Kenntnisprüfung nach den §§ 66 ff. der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung bestanden/nicht bestanden* . | ||
Ort, Datum | ||
(Siegel) | ||
| ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
hat in der Zeit vom ___________________ bis ___________________ regelmäßig und mit Erfolg an dem Anpassungslehrgang teilgenommen, der nach den §§ 81 ff. der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von der zuständigen Behörde festgelegt wurde. Das Abschlussgespräch hat sie/er bestanden/nicht bestanden* . | ||
Ort, Datum | ||
(Siegel) | ||
| ||
(Unterschrift(en) oder qualifizierte elektronische Signatur(en) der Einrichtung) |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
hat am __________________________ die staatliche Nachprüfung nach den §§ 91 ff. der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung bestanden/nicht bestanden* . | ||
Ort, Datum | ||
(Siegel) | ||
| ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) |