Die Kenntnisprüfung dient der Feststellung, dass die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen verfügt, die erforderlich sind
- 1.
zur Ausübung des Berufs der Anästhesietechnischen Assistentin oder des Anästhesietechnischen Assistenten oder
- 2.
zur Ausübung des Berufs der Operationstechnischen Assistentin oder des Operationstechnischen Assistenten.