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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten 1 (Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - ATA-OTA-APrV)
Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Nummer 1)
Praktische Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2319)
Die praktische Ausbildung umfasst folgende Versorgungs- und Funktionsbereiche:
  Stunden 
Berufsspezifischer Orientierungseinsatz80*
●Flexibel gestalteter Einsatz zu Beginn der Ausbildung bei der verantwortlichen Einrichtung der praktischen Ausbildung 
Allgemeine Pflichteinsätze in folgenden anästhesiologischen Einsatzbereichen 
●Anästhesie in der Viszeralchirurgie280 
●Anästhesie in der Unfallchirurgie oder Orthopädie280 
●Anästhesie in der Gynäkologie oder Urologie220 
●Anästhesie im ambulanten Kontext (Krankenhaus/Tagesklinik/Praxis)100 
●Aufwacheinheiten240 
Wahlpflichteinsätze in folgenden anästhesiologischen Einsatzbereichen400 
(davon mindestens 100 Stunden je Disziplin)
●Anästhesie in der Thoraxchirurgie 
●Anästhesie in der Neurochirurgie 
●Anästhesie in der HNO 
●Anästhesie in der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie 
●Anästhesie in der Augenchirurgie 
●Anästhesie in der Gefäßchirurgie 
●Anästhesie bei Kindern 
●Anästhesie in der Geburtshilfe/Kreissaal (geburtshilfliche Anästhesie) 
●Anästhesie in anderen Fachrichtungen 
Pflichteinsätze in folgenden Funktions- und Versorgungsbereichen 
●Pflegepraktikum120 
●zentrale Sterilgutversorgungsabteilung bzw. Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte80 
●Operationsdienst140 
●Schmerzambulanz/Schmerzdienst120 
●Notaufnahme und Ambulanz200 
●Interventionelle Funktionseinheiten (Endoskopie, Katheterlabore, etc.)160 
Stunden zur freien Verteilung80*
Stundenzahl insgesamt2 500 
      
* Berufsspezifischer Orientierungseinsatz fakultativ. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden zur freien Verteilung.