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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten 1 (Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - ATA-OTA-APrV)
Anlage 4 (zu § 4 Absatz 2 Nummer 2)
Praktische Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2323)
Die praktische Ausbildung umfasst folgende Versorgungs- und Funktionsbereiche:
  Stunden 
Berufsspezifischer Orientierungseinsatz80*
●Flexibel gestalteter Einsatz zu Beginn der Ausbildung bei der verantwortlichen Einrichtung der praktischen Ausbildung 
Allgemeine Pflichteinsätze in folgenden operativen Einsatzbereichen 
●Viszeralchirurgie480 
●Unfallchirurgie oder Orthopädie480 
●Gynäkologie oder Urologie200 
●Ambulantes Operieren (Krankenhaus/Tagesklinik/Praxis)120 
Wahlpflichteinsätze in folgenden Disziplinen und Einsatzbereichen400 
(davon mindestens 200 Stunden je Disziplin)
●Thoraxchirurgie 
●Neurochirurgie 
●HNO 
●Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie 
●Augenchirurgie 
●Gefäßchirurgie 
●Operative Eingriffe bei Kindern 
●und andere Disziplinen 
Pflichteinsätze in folgenden Funktions- und Versorgungsbereichen 
●Pflegepraktikum120 
●zentrale Sterilgutversorgungsabteilung bzw. Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte80 
●Anästhesie140 
●Notaufnahme und Ambulanz200 
●Interventionelle Funktionseinheiten (Endoskopie, Katheterlabore, etc.)120 
Stunden zur freien Verteilung80*
Stundenzahl insgesamt2 500 
      
* Berufsspezifischer Orientierungseinsatz fakultativ. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden zur freien Verteilung.