Teil 1
Ausbildung und staatliche Prüfung
Abschnitt 1
Ausbildung
| § 1 | Inhalt der Ausbildung |
| § 2 | Gliederung der Ausbildung |
| § 3 | Theoretischer und praktischer Unterricht |
| § 4 | Praktische Ausbildung |
| § 5 | Dauer und Inhalt des Pflegepraktikums |
| § 6 | Nachtarbeit |
| § 7 | Noten für praktische Einsätze |
| § 8 | Jahreszeugnisse |
| § 9 | Qualifikation der Praxisanleitung |
| § 10 | Praxisbegleitung |
| § 11 | Inhalt der Kooperationsverträge |
Abschnitt 2
Staatliche Prüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines und Organisatorisches
| § 12 | Bestandteile der staatlichen Prüfung |
| § 13 | Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses |
| § 14 | Zusammensetzung des Prüfungsausschusses |
| § 15 | Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung |
| § 16 | Teilnahme der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an Teilen der staatlichen Prüfung |
| § 17 | Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung |
| § 18 | Zulassung zur staatlichen Prüfung |
| § 19 | Prüfungstermine für die staatliche Prüfung |
| § 20 | Prüfungsort der staatlichen Prüfung |
| § 21 | Nachteilsausgleich |
| § 22 | Rücktritt von der staatlichen Prüfung |
| § 23 | Versäumnisfolgen |
| § 24 | Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch |
| § 25 | Niederschrift |
| § 26 | Vornoten |
| § 27 | Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung |
Unterabschnitt 2
Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
| § 28 | Inhalt des schriftlichen Teils |
| § 29 | Durchführung des schriftlichen Teils |
| § 30 | Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit |
| § 31 | Bestehen des schriftlichen Teils |
| § 32 | Wiederholung von Aufsichtsarbeiten |
| § 33 | Note für den schriftlichen Teil |
Unterabschnitt 3
Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
| § 34 | Inhalt des mündlichen Teils |
| § 35 | Durchführung des mündlichen Teils |
| § 36 | Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung |
| § 37 | Bestehen des mündlichen Teils |
| § 38 | Wiederholung des mündlichen Teils |
Unterabschnitt 4
Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
| § 39 | Inhalt des praktischen Teils |
| § 40 | Durchführung des praktischen Teils |
| § 41 | Bestandteile des praktischen Teils und Dauer |
| § 42 | Benotung und Note für die im praktischen Teil erbrachte Leistung |
| § 43 | Bestehen des praktischen Teils |
| § 44 | Wiederholung des praktischen Teils und zusätzlicher Praxiseinsatz |
Unterabschnitt 5
Abschluss des Prüfungsverfahrens
| § 45 | Gesamtnote der staatlichen Prüfung |
| § 46 | Bestehen der staatlichen Prüfung |
| § 47 | Zeugnis über die staatliche Prüfung |
| § 48 | Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung |
| § 49 | Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme |
Teil 2
Erlaubnisurkunde
| § 50 | Ausstellung der Erlaubnisurkunde |
Teil 3
Anerkennung
ausländischer Berufsqualifikationen
und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Abschnitt 1
Verfahren
| § 51 | Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs |
| § 52 | Erforderliche Unterlagen |
| § 53 | Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag |
| § 54 | Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede |
Abschnitt 2
Anpassungsmaßnahmen nach
§ 47 des Anästhesietechnische- und
Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes
Unterabschnitt 1
Eignungsprüfung
| § 55 | Zweck der Eignungsprüfung |
| § 56 | Eignungsprüfung als staatliche Prüfung |
| § 57 | Inhalt der Eignungsprüfung |
| § 58 | Prüfungsort der Eignungsprüfung |
| § 59 | Durchführung der Eignungsprüfung |
| § 60 | Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung |
| § 61 | Wiederholung |
| § 62 | Bescheinigung |
Unterabschnitt 2
Anpassungslehrgang
| § 63 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
| § 64 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
| § 65 | Bescheinigung |
Abschnitt 3
Anpassungsmaßnahmen nach
§ 48 des Anästhesietechnische- und
Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes
Unterabschnitt 1
Kenntnisprüfung
| § 66 | Zweck der Kenntnisprüfung |
| § 67 | Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung |
| § 68 | Bestandteile |
| § 69 | Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 70 | Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 71 | Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 72 | Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 73 | Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 74 | Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 75 | Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 76 | Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 77 | Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 78 | Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 79 | Bestehen der Kenntnisprüfung |
| § 80 | Bescheinigung |
Unterabschnitt 2
Anpassungslehrgang
| § 81 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
| § 82 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
| § 83 | Durchführung und Inhalt des Abschlussgesprächs |
| § 84 | Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs |
| § 85 | Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs |
| § 86 | Bescheinigung |
Abschnitt 4
Nachweise der Zuverlässigkeit
und der gesundheitlichen Eignung
durch Inhaberinnen und Inhaber von
Berufsqualifikationen aus einem anderen
Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat
oder einem gleichgestellten Staat
| § 87 | Nachweise der Zuverlässigkeit |
| § 88 | Nachweise der gesundheitlichen Eignung |
| § 89 | Aktualität von Nachweisen |
Abschnitt 5
Verfahren bei
der Erbringung
von Dienstleistungen durch
Inhaberinnen und Inhaber
von Berufsqualifikationen
aus einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder einem
anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum
| § 90 | Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen |
Teil 4
Nachprüfung
Abschnitt 1
Ziel und Verfahren der Nachprüfung
| § 91 | Ziel der Nachprüfung |
| § 92 | Zulassung zur Nachprüfung |
| § 93 | Bestandteile der Nachprüfung |
| § 94 | Durchführung und Inhalt der Nachprüfung |
Abschnitt 2
Praktischer Teil der Nachprüfung
| § 95 | Praktischer Teil der Nachprüfung |
| § 96 | Durchführung des praktischen Teils der Nachprüfung |
| § 97 | Bestandteile des praktischen Teils und Dauer der Nachprüfung |
| § 98 | Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Nachprüfung |
| § 99 | Wiederholung des praktischen Teils der Nachprüfung |
Abschnitt 3
Mündlicher Teil der Nachprüfung
| § 100 | Mündlicher Teil der Nachprüfung |
| § 101 | Durchführung des mündlichen Teils der Nachprüfung |
| § 102 | Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Nachprüfung |
| § 103 | Wiederholung des mündlichen Teils der Nachprüfung |
Abschnitt 4
Abschluss des Nachprüfungsverfahrens
| § 104 | Bestehen der Nachprüfung |
| § 105 | Bescheinigung
|
| Anlage 1 | Theoretischer und praktischer Unterricht in der Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten |
| Anlage 2 | Praktische Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten |
| Anlage 3 | Theoretischer und praktischer Unterricht in der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten |
| Anlage 4 | Praktische Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten |
| Anlage 5 | Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung |
| Anlage 6 | Zeugnis über die staatliche Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung |
| Anlage 7 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
| Anlage 8 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
| Anlage 9 | Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung |
| Anlage 10 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
| Anlage 11 | Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung |
| Anlage 12 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
| Anlage 13 | Bescheinigung über die staatliche Nachprüfung |