Teil 1
Ausbildung und staatliche Prüfung
Abschnitt 1
Ausbildung
§ 1 | Inhalt der Ausbildung |
§ 2 | Gliederung der Ausbildung |
§ 3 | Theoretischer und praktischer Unterricht |
§ 4 | Praktische Ausbildung |
§ 5 | Dauer und Inhalt des Pflegepraktikums |
§ 6 | Nachtarbeit |
§ 7 | Noten für praktische Einsätze |
§ 8 | Jahreszeugnisse |
§ 9 | Qualifikation der Praxisanleitung |
§ 10 | Praxisbegleitung |
§ 11 | Inhalt der Kooperationsverträge |
Abschnitt 2
Staatliche Prüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines und Organisatorisches
§ 12 | Bestandteile der staatlichen Prüfung |
§ 13 | Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses |
§ 14 | Zusammensetzung des Prüfungsausschusses |
§ 15 | Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung |
§ 16 | Teilnahme der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an Teilen der staatlichen Prüfung |
§ 17 | Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung |
§ 18 | Zulassung zur staatlichen Prüfung |
§ 19 | Prüfungstermine für die staatliche Prüfung |
§ 20 | Prüfungsort der staatlichen Prüfung |
§ 21 | Nachteilsausgleich |
§ 22 | Rücktritt von der staatlichen Prüfung |
§ 23 | Versäumnisfolgen |
§ 24 | Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch |
§ 25 | Niederschrift |
§ 26 | Vornoten |
§ 27 | Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung |
Unterabschnitt 2
Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
§ 28 | Inhalt des schriftlichen Teils |
§ 29 | Durchführung des schriftlichen Teils |
§ 30 | Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit |
§ 31 | Bestehen des schriftlichen Teils |
§ 32 | Wiederholung von Aufsichtsarbeiten |
§ 33 | Note für den schriftlichen Teil |
Unterabschnitt 3
Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
§ 34 | Inhalt des mündlichen Teils |
§ 35 | Durchführung des mündlichen Teils |
§ 36 | Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung |
§ 37 | Bestehen des mündlichen Teils |
§ 38 | Wiederholung des mündlichen Teils |
Unterabschnitt 4
Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
§ 39 | Inhalt des praktischen Teils |
§ 40 | Durchführung des praktischen Teils |
§ 41 | Bestandteile des praktischen Teils und Dauer |
§ 42 | Benotung und Note für die im praktischen Teil erbrachte Leistung |
§ 43 | Bestehen des praktischen Teils |
§ 44 | Wiederholung des praktischen Teils und zusätzlicher Praxiseinsatz |
Unterabschnitt 5
Abschluss des Prüfungsverfahrens
§ 45 | Gesamtnote der staatlichen Prüfung |
§ 46 | Bestehen der staatlichen Prüfung |
§ 47 | Zeugnis über die staatliche Prüfung |
§ 48 | Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung |
§ 49 | Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme |
Teil 2
Erlaubnisurkunde
§ 50 | Ausstellung der Erlaubnisurkunde |
Teil 3
Anerkennung
ausländischer Berufsqualifikationen
und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Abschnitt 1
Verfahren
§ 51 | Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs |
§ 52 | Erforderliche Unterlagen |
§ 53 | Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag |
§ 54 | Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede |
Abschnitt 2
Anpassungsmaßnahmen nach
§ 47 des Anästhesietechnische- und
Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes
Unterabschnitt 1
Eignungsprüfung
§ 55 | Zweck der Eignungsprüfung |
§ 56 | Eignungsprüfung als staatliche Prüfung |
§ 57 | Inhalt der Eignungsprüfung |
§ 58 | Prüfungsort der Eignungsprüfung |
§ 59 | Durchführung der Eignungsprüfung |
§ 60 | Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung |
§ 61 | Wiederholung |
§ 62 | Bescheinigung |
Unterabschnitt 2
Anpassungslehrgang
§ 63 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
§ 64 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
§ 65 | Bescheinigung |
Abschnitt 3
Anpassungsmaßnahmen nach
§ 48 des Anästhesietechnische- und
Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes
Unterabschnitt 1
Kenntnisprüfung
§ 66 | Zweck der Kenntnisprüfung |
§ 67 | Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung |
§ 68 | Bestandteile |
§ 69 | Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 70 | Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 71 | Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 72 | Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 73 | Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 74 | Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 75 | Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 76 | Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 77 | Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 78 | Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 79 | Bestehen der Kenntnisprüfung |
§ 80 | Bescheinigung |
Unterabschnitt 2
Anpassungslehrgang
§ 81 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
§ 82 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
§ 83 | Durchführung und Inhalt des Abschlussgesprächs |
§ 84 | Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs |
§ 85 | Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs |
§ 86 | Bescheinigung |
Abschnitt 4
Nachweise der Zuverlässigkeit
und der gesundheitlichen Eignung
durch Inhaberinnen und Inhaber von
Berufsqualifikationen aus einem anderen
Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat
oder einem gleichgestellten Staat
§ 87 | Nachweise der Zuverlässigkeit |
§ 88 | Nachweise der gesundheitlichen Eignung |
§ 89 | Aktualität von Nachweisen |
Abschnitt 5
Verfahren bei
der Erbringung
von Dienstleistungen durch
Inhaberinnen und Inhaber
von Berufsqualifikationen
aus einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder einem
anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 90 | Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen |
Teil 4
Nachprüfung
Abschnitt 1
Ziel und Verfahren der Nachprüfung
§ 91 | Ziel der Nachprüfung |
§ 92 | Zulassung zur Nachprüfung |
§ 93 | Bestandteile der Nachprüfung |
§ 94 | Durchführung und Inhalt der Nachprüfung |
Abschnitt 2
Praktischer Teil der Nachprüfung
§ 95 | Praktischer Teil der Nachprüfung |
§ 96 | Durchführung des praktischen Teils der Nachprüfung |
§ 97 | Bestandteile des praktischen Teils und Dauer der Nachprüfung |
§ 98 | Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Nachprüfung |
§ 99 | Wiederholung des praktischen Teils der Nachprüfung |
Abschnitt 3
Mündlicher Teil der Nachprüfung
§ 100 | Mündlicher Teil der Nachprüfung |
§ 101 | Durchführung des mündlichen Teils der Nachprüfung |
§ 102 | Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Nachprüfung |
§ 103 | Wiederholung des mündlichen Teils der Nachprüfung |
Abschnitt 4
Abschluss des Nachprüfungsverfahrens
§ 104 | Bestehen der Nachprüfung |
§ 105 | Bescheinigung
|
Anlage 1 | Theoretischer und praktischer Unterricht in der Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten |
Anlage 2 | Praktische Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten |
Anlage 3 | Theoretischer und praktischer Unterricht in der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten |
Anlage 4 | Praktische Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten |
Anlage 5 | Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung |
Anlage 6 | Zeugnis über die staatliche Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung |
Anlage 7 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
Anlage 8 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
Anlage 9 | Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung |
Anlage 10 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
Anlage 11 | Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung |
Anlage 12 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
Anlage 13 | Bescheinigung über die staatliche Nachprüfung |