Abschnitt 1
Erlaubnis zum
Führen der Berufsbezeichnung
| § 1 | Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Anästhesietechnische Assistentin“ oder „Anästhesietechnischer Assistent“ |
| § 2 | Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Operationstechnische Assistentin“ oder „Operationstechnischer Assistent“ |
| § 3 | Rücknahme der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
| § 4 | Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
| § 5 | Ruhen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
Abschnitt 2
Ausbildung und
Ausbildungsverhältnis
Unterabschnitt 1
Allgemeines
| § 6 | Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes |
Unterabschnitt 2
Ausbildung
| § 7 | Ziel der Ausbildung |
| § 8 | Gemeinsames Ausbildungsziel |
| § 9 | Spezifisches Ausbildungsziel für Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten |
| § 10 | Spezifisches Ausbildungsziel für Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten |
| § 11 | Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung |
| § 12 | Dauer |
| § 13 | Teile der Ausbildung |
| § 14 | Ausbildungsorte |
| § 15 | Pflegepraktikum |
| § 16 | Praxisanleitung |
| § 17 | Praxisbegleitung |
| § 18 | Curriculum der Schule und Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung |
| § 19 | Gesamtverantwortung der Schule |
| § 20 | Pflichten der Einrichtungen der praktischen Ausbildung |
| § 21 | Staatliche Prüfung |
| § 22 | Mindestanforderungen an Schulen |
| § 23 | Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen |
| § 24 | Verlängerung der Ausbildungsdauer |
| § 25 | Anrechnung von Fehlzeiten |
Unterabschnitt 3
Ausbildungsverhältnis
| § 26 | Ausbildungsvertrag |
| § 27 | Pflichten des Ausbildungsträgers |
| § 28 | Pflichten der oder des Auszubildenden |
| § 29 | Ausbildungsvergütung |
| § 30 | Sachbezüge |
| § 31 | Überstunden und ihre Vergütung |
| § 32 | Probezeit |
| § 33 | Ende des Ausbildungsverhältnisses |
| § 34 | Kündigung des Ausbildungsverhältnisses |
| § 35 | Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis |
| § 36 | Nichtigkeit von Vereinbarungen |
| § 37 | Ausnahmeregelung für Mitglieder geistlicher Gemeinschaften |
Abschnitt 3
Anerkennung von im Ausland
erworbenen Berufsqualifikationen
| § 38 | Anforderung an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung |
| § 39 | Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes |
| § 40 | Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten |
| § 41 | Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind |
| § 42 | Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind |
| § 43 | Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation |
| § 44 | Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation |
| § 45 | Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen |
| § 46 | Anpassungsmaßnahmen |
| § 47 | Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang |
| § 48 | Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang |
| § 49 | Eignungsprüfung |
| § 50 | Kenntnisprüfung |
| § 51 | Anpassungslehrgang |
Abschnitt 4
Dienstleistungserbringung
Unterabschnitt 1
Personen, die die
Dienstleistungserbringung in Deutschland beabsichtigen
| § 52 | Dienstleistungserbringung |
| § 53 | Meldung der Dienstleistungserbringung |
| § 54 | Berechtigung zur Dienstleistungserbringung |
| § 55 | Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation |
| § 56 | Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung |
| § 57 | Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person |
| § 58 | Pflicht zur erneuten Meldung |
Unterabschnitt 2
Personen mit Erlaubnis
zum Führen der Berufsbezeichnung in Deutschland
| § 59 | Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat |
Abschnitt 5
Zuständigkeiten und
weitere Aufgaben der Behörden
Unterabschnitt 1
Zuständigkeit
Unterabschnitt 2
Weitere Aufgaben
| § 61 | Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten |
| § 62 | Warnmitteilung |
| § 63 | Löschung einer Warnmitteilung |
| § 64 | Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise |
| § 65 | Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung |
Abschnitt 6
Verordnungsermächtigung
| § 66 | Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung |
Abschnitt 7
Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussvorschriften
| § 68 | Übergangsvorschrift für die Mindestanforderungen an Schulen |
| § 69 | Weitergeltung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
| § 70 | Weiterführung einer begonnenen Ausbildung |
| § 71 | Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens |
| § 72 | Finanzierung von Ausbildungskosten; Kooperationsvereinbarungen |