AtAV
Ausfertigungsdatum: 30.04.2009
Vollzitat:
"Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung vom 30. April 2009 (BGBl. I S. 1000), die zuletzt durch Artikel 241 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist"
Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 241 V v. 19.6.2020 I 1328 |
(+++ Textnachweis ab: 7.5.2009 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 117/2006 (CELEX Nr: 364L0117) +++)
Registriernummer: | |
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist) |
1. | Art der Verbringung (Zutreffendes ankreuzen): □ Typ MM: Verbringung zwischen Mitgliedstaaten (über einen oder mehrere Mitgliedstaaten oder Drittstaaten) □ Typ IM: Einfuhr in die Gemeinschaft □ Typ ME: Ausfuhr aus der Gemeinschaft □ Typ TT: Durchfuhr durch die Gemeinschaft | |||||||
2. | Antrag auf Genehmigung für (Zutreffendes ankreuzen): □ eine einzige Verbringung: geplante Ausführungsfrist: □ mehrere Verbringungen (vorgesehen): geplante Ausführungsfrist: | |||||||
3. | □ Nicht zutreffend. □ Typ MM Verbringung(en) über einen oder mehrere Drittstaaten: Grenzübergangsstelle bei der Ausfuhr aus der Gemeinschaft*): Eingangszollstelle des Drittstaats*) (erstes Durchfuhrland): Ausgangszollstelle des Drittstaats*) (letztes Durchfuhrland): Grenzübergangsstelle bei der Wiedereinfuhr in die Gemeinschaft*): *) Die von dem Antrag abgedeckten Verbringungen müssen alle über dieselben Grenzübergangsstellen erfolgen, es sei denn, es besteht eine anderslautende Vereinbarung der betroffenen zuständigen Behörden. | |||||||
4. | Antragsteller (Firmenname): □ Besitzer (bei Typ MM und ME)*) □ Empfänger (bei Typ IM) □ sonstige (bei Typ TT), bitte angeben: Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau *) Der „Besitzer“ im Sinne des Einheitlichen Begleitscheins entspricht dem „Versender“ im Sinne der Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung. | |||||||
5. | Aufbewahrungsort der radioaktiven Abfälle vor der Verbringung (Firmenname): Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
6. | Empfänger (Firmenname): Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
7. | Aufbewahrungsort der radioaktiven Abfälle nach der Verbringung (Firmenname): Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
8. | Art der radioaktiven Abfälle: Physikalisch-chemische Merkmale (Zutreffendes ankreuzen): □ fest, □ flüssig, □ gasförmig, □ sonstige (z. B. spaltbar, schwach dispergierbar, …), bitte angeben: Hauptradionuklide: Maximale Alpha-Aktivität je Verbringung (GBq): je Gebinde (GBq): Maximale Beta/Gamma-Aktivität je Verbringung (GBq): je Gebinde (GBq): Alpha-Gesamtaktivität (GBq): Beta/Gamma-Gesamtaktivität (GBq): (Soweit sich der Antrag auf mehrere Verbringungen bezieht, sind dies Schätzwerte.) | |||||||
9. | Gesamtzahl der Gebinde: Nettogesamtgewicht der Verbringung (kg): Bruttogesamtgewicht der Verbringung (kg): (Soweit sich der Antrag auf mehrere Verbringungen bezieht, sind dies Schätzwerte.) Beschreibung der Lieferung: □ Kunststoffsäcke, □ Metallfässer (m3): , □ ISO-Transportbehälter (m3): , □ sonstige, bitte angeben: Gebindetyp1) (sofern bekannt): System zur Kennzeichnung der Gebinde (bei Etikettierung Beispiele beifügen): 1) Gemäß Teil 2 Nummer 2.2.7 der Neufassung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 12 vom 5. Juni 2008) und Teil 6 Nummer 6.4 der Anlage zur Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 27 vom 14. September 2007). | |||||||
10. | Art der Tätigkeit, bei der die radioaktiven Abfälle entstanden sind (Zutreffendes ankreuzen): □ Medizin, □ Forschung, □ (nichtnukleare) Industrie, □ Nuklearindustrie, □ sonstige Tätigkeit (bitte angeben): | |||||||
11. | Zweck der Verbringung: □ Rückkehr radioaktiver Abfälle aus der (Wieder)Aufbereitung oder Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente □ Rücktransport radioaktiver Abfälle nach der Behandlung □ Behandlung, z. B. (Neu)Verpackung, Konditionierung, Volumenreduzierung □ Zwischenlagerung □ Rücktransport nach Zwischenlagerung □ Endlagerung □ sonstige Zwecke (bitte angeben): | |||||||
12. | Vorgesehene Beförderungsart (Straße, Schiene, See, Luft, Binnenschifffahrt) | Abgangsort | Bestimmungsort | Vorgesehener Transportunternehmer (sofern bekannt) | ||||
1. | ||||||||
2. | ||||||||
3. | ||||||||
4. | ||||||||
5. | ||||||||
6. | ||||||||
7. | ||||||||
8. | ||||||||
13. | Liste der von der Verbringung betroffenen Länder in ihrer Reihenfolge (erstes Land ist das Ausgangsland, letztes Land das Bestimmungsland) | |||||||
1. | 3. | 5. | 7. | |||||
2. | 4. | 6. | 8. | |||||
14. | Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 2006/117/Euratom: 1. beantrage ich hiermit die Genehmigung der vorstehend beschriebenen Verbringung(en) radioaktiver Abfälle und 2. bescheinige ich, dass die vorstehenden Informationen nach meinem besten Wissen und Gewissen der Wahrheit entsprechen und dass die Verbringung(en) in Übereinstimmung mit allen einschlägigen Rechtsvorschriften durchgeführt wird (werden), und 3. *) (bei Verbringungen des Typs MM oder ME) verpflichte ich mich, die Abfälle zurückzunehmen, wenn die Verbringung(en) nicht zu Ende geführt werden kann (können) oder die Bedingungen für eine Verbringung nicht erfüllt werden können; oder *) bei Verbringungen des Typs IM oder TT) füge ich den Nachweis bei, dass eine Vereinbarung zwischen dem Empfänger und dem in dem Drittstaat niedergelassenen Besitzer der radioaktiven Abfälle getroffen und von den zuständigen Behörden des Drittstaats akzeptiert wurde, wonach der Besitzer in dem Drittstaat verpflichtet ist, die radioaktiven Abfälle zurückzunehmen, wenn die Verbringung(en) nicht durchgeführt werden kann (können) oder wenn die Bedingungen für eine Verbringung nicht erfüllt werden können – es sei denn, es kann eine andere sichere Regelung getroffen werden. | |||||||
(Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) *) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen: Unzutreffendes streichen. |
Registriernummer: | |
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist) |
15. | Name der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist: Mitgliedstaat: □ Ursprungsmitgliedstaat1), □ Bestimmungsmitgliedstaat2), □ Mitgliedstaat, über den die Verbringung in die Gemeinschaft gelangt3) Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
Datum des Eingangs/der Registrierung: (TT/MM/JJJJ) 1) Bei Verbringungen des Typs MM oder ME. 2) Bei Verbringungen des Typs IM. 3) Bei Verbringungen des Typs TT. | ||||||||
16. | Name der betroffenen zuständigen Behörde (Zutreffendes ankreuzen): □ Bestimmungsmitgliedstaat oder -drittstaat, □ Durchfuhrmitgliedstaat oder -drittstaat, □ Mitgliedstaat oder Drittstaat, über den die Verbringung in die Gemeinschaft gelangt, oder □ Ursprungsmitgliedstaat oder -drittstaat1) Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau 1) Z. B. Drittstaat, der konsultiert werden sollte. | |||||||
17. | Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 2006/117/Euratom erkläre ich hiermit, dass der Antrag vom (TT/MM/JJJJ), eingegangen am (TT/MM/JJJJ) | |||||||
a) *) nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ist und ersuche um Übermittlung folgender noch fehlender Informationen (vollständige Liste der fehlenden Informationen (Rubriken) beifügen, wenn das Feld zu klein ist): (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) b) *) ordnungsgemäß ausgefüllt ist und bestätige seinen Empfang. (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) *) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen: Unzutreffendes streichen. |
Registriernummer: | |
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist) |
18. | Name der zuständigen Behörde (Zutreffendes ankreuzen): Mitgliedstaat (Zutreffendes ausfüllen und ankreuzen): □ Ursprungsmitgliedstaat oder -drittstaat1), □ Bestimmungsmitgliedstaat oder -drittstaat2), □ Durchfuhrmitgliedstaat oder -drittstaat3) Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau 1) Bei Verbringungen des Typs TT und IM kann das Ursprungsland auf freiwilliger Basis konsultiert werden, die Richtlinie schreibt dies aber nicht zwingend vor. 2) Bei Verbringungen des Typs MM oder ME. 3) Bei Verbringungen des Typs MM, IM, ME oder TT, wenn ein oder mehrere Durchfuhrmitgliedstaaten betroffen sind. | |||||||
19. | *) Allgemeine Frist für automatische Genehmigung (TT/MM/JJJJ) | |||||||
*) Ersuchen um zusätzliche Frist von höchstens einem Monat, verlängerte Frist für automatische Genehmigung: (TT/MM/JJJJ) | ||||||||
(Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) *) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen: Unzutreffendes streichen. | ||||||||
20. | Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 2006/117/Euratom *) verweigere ich hiermit die Zustimmung aus folgenden Gründen (vollständige Liste der Gründe beifügen, wenn das Feld zu klein ist): (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) | |||||||
*) erteile ich hiermit die Zustimmung unter folgenden Bedingungen (vollständige Liste beifügen, wenn das Feld zu klein ist): (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) *) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen: Unzutreffendes streichen. |
Registriernummer: | |
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist) |
21. | Name der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist: Mitgliedstaat (Zutreffendes ausfüllen und ankreuzen): □ Ursprungsmitgliedstaat, □ Bestimmungsmitgliedstaat oder □ Mitgliedstaat, über den die Abfälle in die Gemeinschaft gelangen Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
22. | Liste der Zustimmungen und/oder Verweigerungen der von der Verbringung betroffenen Mitgliedstaaten oder Drittstaaten in ihrer Reihenfolge: | |||||||
Mitgliedstaat/Drittstaat | Zustimmung gewährt? | Liste der Bedingungen für die Zustimmung, falls zutreffend | Verweise auf Anlagen | |||||
1. | JA/NEIN*) | |||||||
2. | JA/NEIN*) | |||||||
3. | JA/NEIN*) | |||||||
4. | JA/NEIN*) | |||||||
5. | JA/NEIN*) | |||||||
6. | JA/NEIN*) | |||||||
7. | JA/NEIN*) | |||||||
8. | JA/NEIN*) | |||||||
*) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen, bitte Unzutreffendes streichen. | ||||||||
23. | Die getroffene und in diesem Abschnitt festgehaltene Entscheidung steht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie 2006/117/Euratom1). Den zuständigen Behörden der betroffenen Länder wird mitgeteilt, dass die Genehmigung für die Einzelverbringung*) mehrere Verbringungen*) der in Abschnitt A-1 beschriebenen radioaktiven Abfälle | |||||||
ERTEILT WURDE. | ||||||||
Datum des Ablaufs der Genehmigung: (TT/MM/JJJJ) (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) *) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen, bitte Unzutreffendes streichen. 1) Diese Genehmigung mindert in keiner Weise die Verantwortung des Besitzers, des Beförderers, des Eigentümers, des Empfängers oder jeglicher anderen natürlichen oder juristischen Person, die an der Verbringung beteiligt ist. |
Registriernummer: | |
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist) |
24. | Name der zuständigen Behörde, die zur Verweigerung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist: Mitgliedstaat (Zutreffendes ausfüllen und ankreuzen): □ Ursprungsmitgliedstaat, □ Bestimmungsmitgliedstaat, □ Durchfuhrmitgliedstaat oder □ Mitgliedstaat, über den die radioaktiven Abfälle in die Gemeinschaft gelangen Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
25. | Liste der Zustimmungen und/oder Verweigerungen der betroffenen Länder in ihrer Reihenfolge: | |||||||
Mitgliedstaat/Drittstaat | Zustimmung gewährt? | Liste der Bedingungen für die Zustimmung, falls zutreffend, oder Gründe für die Verweigerung | Verweise auf Anlagen | |||||
1. | JA/NEIN*) | |||||||
2. | JA/NEIN*) | |||||||
3. | JA/NEIN*) | |||||||
4. | JA/NEIN*) | |||||||
5. | JA/NEIN*) | |||||||
6. | JA/NEIN*) | |||||||
7. | JA/NEIN*) | |||||||
8. | JA/NEIN*) | |||||||
Die getroffene und in diesem Abschnitt festgehaltene Entscheidung steht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie 2006/117/Euratom. Den zuständigen Behörden der betroffenen Länder wird mitgeteilt, dass die Genehmigung für die Einzelverbringung*) mehrere Verbringungen*) der in Abschnitt A-1 beschriebenen radioaktiven Abfälle | ||||||||
VERWEIGERT WURDE. | ||||||||
(Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) *) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen, bitte Unzutreffendes streichen. |
Registriernummer: | |
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist) |
26. | Antragsteller (Firmenname): □ Besitzer, □ Empfänger, □ sonstige (bitte angeben): Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
27. | Datum des Ablaufs der Genehmigung (TT/MM/JJJJ) für □ eine Einzelverbringung oder □ mehrere Verbringungen, laufende Nummer der Verbringung: | |||||||
28. | Art der radioaktiven Abfälle Physikalisch-chemische Merkmale (Zutreffendes ankreuzen): □ fest, □ flüssig, □ gasförmig, □ sonstige (z. B. spaltbar, schwach dispergierbar, …), bitte angeben: Hauptradionuklide: Maximale Alpha-Aktivität/Gebinde (GBq): Maximale Beta/Gamma-Aktivität/Gebinde (GBq): Alpha-Gesamtaktivität (GBq): Beta/Gamma-Gesamtaktivität (GBq): | |||||||
29. | *) Kennnummer | *) Typ1) | *) Bruttogewicht (kg) | *) Nettogewicht (kg) | *) Aktivität (GBq) | |||
Gesamtzahl: | Insgesamt/Typ: | Insgesamt: | Insgesamt: | Insgesamt: | ||||
*) Für jedes Gebinde auszufüllen, separate Liste beifügen, wenn der Platz nicht ausreicht. 1) Gemäß Teil 2 Nummer 2.2.7 der Neufassung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 12 vom 5. Juni 2008) und Teil 6 Nummer 6.4 der Anlage zur Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 27 vom 14. September 2007). | ||||||||
30. | Datum der Absendung: (TT/MM/JJJJ) Ich bescheinige hiermit, dass die Angaben in diesem Abschnitt (und der beigefügten Liste oder den beigefügten Unterlagen) nach meinem besten Wissen und Gewissen korrekt sind. (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) |
Registriernummer: | |
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist) |
31. | Empfänger (Firmenname): Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
32. | Aufbewahrungsort der radioaktiven Abfälle nach der Verbringung (Firmenname): Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
33. | Genehmigung erteilt für (Zutreffendes ankreuzen): □ eine Einzelverbringung des Typs MM oder IM □ eine Einzelverbringung des Typs ME oder TT □ mehrere Verbringungen des Typs MM oder IM, laufende Nummer der Verbringung: Letzte unter die Genehmigung fallende Verbringung: □ Ja □ Nein □ mehrere Verbringungen des Typs ME oder TT, laufende Nummer der Verbringung: Letzte unter die Genehmigung fallende Verbringung: □ Ja □ Nein | |||||||
34. | □ Nicht zutreffend. □ Verbringungen des Typs ME oder TT (Anstelle dieser Rubrik kann auch eine getrennte Erklärung treten, Verweis auf Anlage beifügen.): Eingangszollstelle des Drittstaats, der Bestimmungs- oder Durchfuhrstaat ist: Drittstaat: Grenzübergangsstelle: | |||||||
35. | Je nach Art der Versendung muss der Empfänger die Empfangsbestätigung zusammen mit Abschnitt A-5 übermitteln an: – (Typ MM oder IM): die zuständige Behörde des Bestimmungsmitgliedstaats, – (Typ ME oder TT): den Antragsteller (Typ ME: den Besitzer, Typ TT: an die Person, die in dem Mitgliedstaat, über den die Abfälle in die Gemeinschaft gelangen, für die Abwicklung der Verbringung verantwortlich ist) wie in Rubrik 4 (Abschnitt A-1) angegeben. Datum des Eingangs der radioaktiven Abfälle: (TT/MM/JJJJ) Datum der Absendung der Empfangsbestätigung: (TT/MM/JJJJ) Ich bescheinige hiermit als Empfänger, dass die Angaben in diesem Abschnitt (und der beigefügten Liste) nach meinem besten Wissen und Gewissen korrekt sind. (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) | |||||||
36. | □ Nicht zutreffend. □ Verbringungen des Typs ME oder TT: Der Antragsteller leitet die Empfangsbestätigung und ggf. die Erklärung des Empfängers an die Behörde weiter, die die Genehmigung erteilt hat. 1. Ein Empfänger außerhalb der Europäischen Union kann den Empfang der radioaktiven Abfälle mittels einer Erklärung oder Bescheinigung bestätigen, die mindestens die in den Rubriken 31 bis 36 genannten Angaben enthält. 2. Die zuständigen Behörden, die das Original der Empfangsbestätigung erhalten, leiten Kopien an die anderen zuständigen Behörden weiter. 3. Die Originale der Abschnitte A-5 und A-6 werden den zuständigen Behörden übermittelt, die die Genehmigung erteilt haben. 4. Bei der Verbringung von einem Mitgliedstaat in einen anderen übermitteln die zuständigen Behörden des Ursprungsmitgliedstaats oder des Mitgliedstaats, über den die Verbringung in die Gemeinschaft gelangt, dem Besitzer eine Kopie der Empfangsbestätigung. | |||||||
Datum der Weiterleitung der Empfangsbestätigung (zusammen mit Abschnitt A-5): (TT/MM/JJJJ) | Ausgangszollstelle der Gemeinschaft: | |||||||
Land: | Zollstelle: | |||||||
(Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) |
Registriernummer: | |
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist) |
1. | Art der Verbringung (Zutreffendes ankreuzen): □ Typ MM: Verbringung zwischen Mitgliedstaaten (über einen oder mehrere Mitgliedstaaten oder Drittstaaten) □ Typ IM: Einfuhr in die Gemeinschaft □ Typ ME: Ausfuhr aus der Gemeinschaft □ Typ TT: Durchfuhr durch die Gemeinschaft | |||||||
2. | Antrag auf Genehmigung für (Zutreffendes ankreuzen): □ eine Einzelverbringung: geplante Ausführungsfrist: □ mehrere Verbringungen: Zahl (vorgesehen): geplante Ausführungsfrist: | |||||||
3. | □ Nicht zutreffend. □ Typ MM Verbringung(en) über einen oder mehrere Drittstaaten: Grenzübergangsstelle bei der Ausfuhr aus der Gemeinschaft*): Eingangszollstelle des Drittstaats*) (erstes Durchfuhrland): Ausgangszollstelle des Drittstaats*) (letztes Durchfuhrland): Grenzübergangsstelle bei der Wiedereinfuhr in die Gemeinschaft*): *) Die von dem Antrag abgedeckten Verbringungen müssen alle über dieselben Grenzübergangsstellen erfolgen, es sei denn, es besteht eine anderslautende Vereinbarung der betroffenen zuständigen Behörden. | |||||||
4. | Antragsteller (Firmenname): □ Besitzer (bei Typ MM und ME)*) □ Empfänger (bei Typ IM) □ sonstige (bei Typ TT), bitte angeben: Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau *) Der „Besitzer“ im Sinne des Einheitlichen Begleitscheins entspricht dem „Versender“ im Sinne der Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung. | |||||||
5. | Aufbewahrungsort der abgebrannten Brennelemente vor der Verbringung (Firmenname): Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
6. | Empfänger (Firmenname): Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
7. | Aufbewahrungsort der abgebrannten Brennelemente nach der Verbringung (Firmenname): Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
8. | Art der abgebrannten Brennelemente: □ Uranmetall, □ Urandioxid, □ Mischoxid (MOX), □ sonstige (bitte angeben): | |||||||
Ursprünglicher Anteil an Spaltstoffen: □ Uran-235 [maximale Anreicherung %] □ MOX [nominale Urananreicherung %] [maximaler Plutoniumgehalt %] □ sonstige (bitte angeben): | ||||||||
Brennstoffabbrand (Durchschnitt oder typischer Bereich): MWd/tSM | ||||||||
9. | Gesamtzahl der Gebinde (z. B. Behälter, …): Gesamtzahl der Kassetten/Bündel/Elemente/Stäbe (bitte angeben): Nettogesamtgewicht (kg): Bruttogesamtgewicht (kg): (Soweit sich der Antrag auf mehrere Verbringungen bezieht, sind dies Schätzwerte.) Beschreibung der Lieferung (z. B. Behälter): Gebindetyp1) (sofern bekannt): Maximaler Anteil an abgebrannten Brennelementen je Gebinde (kg): System zur Kennzeichnung der Gebinde (bei Etikettierung Beispiele beifügen): 1) Gemäß Teil 2 Nummer 2.2.7 der Neufassung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 12 vom 5. Juni 2008) und Teil 6 Nummer 6.4 der Anlage zur Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 27 vom 14. September 2007). | |||||||
10. | Art der Tätigkeit, bei der die abgebrannten Brennelemente entstanden sind (Zutreffendes ankreuzen): □ Forschung, □ gewerbliche Kernkraftwerke, □ sonstige Tätigkeit (bitte angeben): | |||||||
11. | Zweck der Verbringung der abgebrannten Brennelemente: □ (Wieder)Aufbereitung oder Wiederaufarbeitung □ Zwischenlagerung □ Rücktransport nach Zwischenlagerung □ Endlagerung □ sonstige Zwecke (bitte angeben): | |||||||
12. | Vorgesehene Beförderungsart (Straße, Schiene, See, Luft, Binnenschifffahrt) | Abgangsort | Bestimmungsort | Vorgesehener Transportunternehmer (sofern bekannt) | ||||
1. | ||||||||
2. | ||||||||
3. | ||||||||
4. | ||||||||
5. | ||||||||
6. | ||||||||
7. | ||||||||
8. | ||||||||
13. | Liste der von der Verbringung abgebrannter Brennelemente betroffenen Länder in ihrer Reihenfolge (erstes Land ist das Ausgangsland, letztes Land das Bestimmungsland) | |||||||
1. | 3. | 5. | 7. | |||||
2. | 4. | 6. | 8. | |||||
14. | Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 2006/117/Euratom: 1. beantrage ich hiermit die Genehmigung der vorstehend beschriebenen Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente und 2. bescheinige ich, dass die vorstehenden Informationen nach meinem besten Wissen und Gewissen der Wahrheit entsprechen und dass die Verbringung(en) in Übereinstimmung mit allen einschlägigen Rechtsvorschriften durchgeführt werden, und 3. *) (bei Verbringungen des Typs MM oder ME) verpflichte ich mich, die abgebrannten Brennelemente zurückzunehmen, wenn die Verbringung(en) nicht zu Ende geführt werden kann (können) oder die Bedingungen für eine Verbringung nicht erfüllt werden können, oder *) (bei Verbringungen des Typs IM oder TT) füge ich den Nachweis bei, dass eine Vereinbarung zwischen dem Empfänger und dem in dem Drittstaat niedergelassenen Besitzer der abgebrannten Brennelemente getroffen und von den zuständigen Behörden des Drittstaats akzeptiert wurde, wonach der Besitzer in dem Drittstaat verpflichtet ist, die abgebrannten Brennelemente zurücknehmen, wenn die Verbringung(en) nicht durchgeführt werden kann (können) oder wenn die Bedingungen für eine Verbringung nicht erfüllt werden können. | |||||||
(Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) *) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen: Unzutreffendes streichen. |
Registriernummer: | |
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist) |
15. | Name der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist: Mitgliedstaat: □ Ursprungsmitgliedstaat1), □ Bestimmungsmitgliedstaat2), □ Durchfuhrmitgliedstaat oder □ Mitgliedstaat, über den die Verbringung in die Gemeinschaft gelangt3) Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
Datum des Eingangs/der Registrierung: (TT/MM/JJJJ) 1) Bei Verbringungen des Typs MM oder ME. 2) Bei Verbringungen des Typs IM. 3) Bei Verbringungen des Typs IM oder TT. | ||||||||
16. | Name der betroffenen zuständigen Behörde (Zutreffendes ankreuzen): □ Ursprungsmitgliedstaat1) oder -drittstaat, □ Bestimmungsmitgliedstaat oder -drittstaat, □ Durchfuhrmitgliedstaat oder -drittstaat, Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau 1) Bei Verbringungen des Typs TT und IM kann das Ursprungsland auf freiwilliger Basis konsultiert werden, die Richtlinie schreibt dies aber nicht zwingend vor. | |||||||
17. | Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 2006/117/Euratom erkläre ich hiermit, dass der Antrag vom (TT/MM/JJJJ), eingegangen am (TT/MM/JJJJ) | |||||||
a) *) nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ist und ersuche um Übermittlung folgender noch fehlender Informationen (vollständige Liste der fehlenden Informationen (Rubriken) beifügen, wenn das Feld zu klein ist): (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) b) *) ordnungsgemäß ausgefüllt ist und bestätige seinen Empfang. (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) *) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen: Unzutreffendes streichen. |
Registriernummer: | |
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist) |
18. | Name der betroffenen zuständigen Behörde (Zutreffendes ankreuzen und ausfüllen): Mitgliedstaat (Zutreffendes ausfüllen und ankreuzen): □ Ursprungsmitgliedstaat oder -drittstaat1), □ Bestimmungsmitgliedstaat oder -drittstaat2), □ Durchfuhrmitgliedstaat oder -drittstaat3) Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau 1) Bei Verbringungen des Typs TT und IM kann das Ursprungsland auf freiwilliger Basis konsultiert werden, die Richtlinie schreibt dies aber nicht zwingend vor. 2) Bei Verbringungen des Typs MM oder ME. 3) Bei Verbringungen des Typs MM, IM, ME oder TT, wenn ein oder mehrere Durchfuhrmitgliedstaaten betroffen sind. | |||||||
19. | *) Allgemeine Frist für automatische Genehmigung: (TT/MM/JJJJ) | |||||||
*) Ersuchen um zusätzliche Frist von höchstens einem Monat, verlängerte Frist für automatische Genehmigung: (TT/MM/JJJJ) | ||||||||
(Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) *) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen: Unzutreffendes streichen. | ||||||||
20. | Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 2006/117/Euratom *) verweigere ich hiermit die Zustimmung aus folgenden Gründen (vollständige Liste der Gründe beifügen, wenn das Feld zu klein ist): (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) | |||||||
*) erteile ich hiermit die Zustimmung unter folgenden Bedingungen (vollständige Liste beifügen, wenn das Feld zu klein ist): (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) *) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen: Unzutreffendes streichen. |
Registriernummer: | |
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist) |
21. | Name der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist: Mitgliedstaat (Zutreffendes ausfüllen und ankreuzen): □ Ursprungsmitgliedstaat, □ Bestimmungsmitgliedstaat, □ Durchfuhrmitgliedstaat oder □ Mitgliedstaat, über den die abgebrannten Brennelemente in die Gemeinschaft gelangen Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
22. | Liste der Zustimmungen und/oder Verweigerungen der von der Verbringung betroffenen Mitgliedstaaten oder Drittstaaten in ihrer Reihenfolge: | |||||||
Mitgliedstaat/Drittstaat | Zustimmung gewährt? | Liste der Bedingungen für die Zustimmung, falls zutreffend | Verweise auf Anlagen | |||||
1. | JA/NEIN*) | |||||||
2. | JA/NEIN*) | |||||||
3. | JA/NEIN*) | |||||||
4. | JA/NEIN*) | |||||||
5. | JA/NEIN*) | |||||||
6. | JA/NEIN*) | |||||||
7. | JA/NEIN*) | |||||||
8. | JA/NEIN*) | |||||||
*) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen, bitte Unzutreffendes streichen. | ||||||||
23. | Die getroffene und in diesem Abschnitt festgehaltene Entscheidung steht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie 2006/117/Euratom1). Den zuständigen Behörden der betroffenen Länder wird mitgeteilt, dass die Genehmigung für die Einzelverbringung*) mehrere Verbringungen*) der in Abschnitt B-1 beschriebenen abgebrannten Brennelemente | |||||||
ERTEILT WURDE. | ||||||||
Datum des Ablaufs der Genehmigung: (TT/MM/JJJJ) (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) *) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen, bitte Unzutreffendes streichen. 1) Diese Genehmigung mindert in keiner Weise die Verantwortung des Besitzers, des Beförderers, des Eigentümers, des Empfängers oder jeglicher anderen natürlichen oder juristischen Person, die an der Verbringung beteiligt ist. |
Registriernummer: | |
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist) |
24. | Name der zuständigen Behörde, die zur Verweigerung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist: Mitgliedstaat (Zutreffendes ausfüllen und ankreuzen): □ Ursprungsmitgliedstaat, □ Bestimmungsmitgliedstaat, □ Durchfuhrmitgliedstaat oder □ Mitgliedstaat, über den die abgebrannten Brennelemente in die Gemeinschaft gelangen Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
25. | Liste der Zustimmungen und/oder Verweigerungen der betroffenen Länder in ihrer Reihenfolge: | |||||||
Mitgliedstaat/Drittstaat | Zustimmung gewährt? | Liste der Bedingungen für die Zustimmung, falls zutreffend, oder Gründe für die Verweigerung | Verweise auf Anlagen | |||||
1. | JA/NEIN*) | |||||||
2. | JA/NEIN*) | |||||||
3. | JA/NEIN*) | |||||||
4. | JA/NEIN*) | |||||||
5. | JA/NEIN*) | |||||||
6. | JA/NEIN*) | |||||||
7. | JA/NEIN*) | |||||||
8. | JA/NEIN*) | |||||||
Die getroffene und in diesem Abschnitt festgehaltene Entscheidung steht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie 2006/117/Euratom. Den zuständigen Behörden der betroffenen Länder wird mitgeteilt, dass die Genehmigung für die Einzelverbringung*) mehrere Verbringungen*) der in Abschnitt B-1 beschriebenen abgebrannten Brennelemente | ||||||||
VERWEIGERT WURDE. | ||||||||
(Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) *) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen, bitte Unzutreffendes streichen. |
Registriernummer: | |
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist) |
26. | Antragsteller (Firmenname): □ Besitzer, □ Empfänger, □ sonstige (bitte angeben): Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
27. | Datum des Ablaufs der Genehmigung (TT/MM/JJJJ) für □ eine Einzelverbringung oder □ mehrere Verbringungen, laufende Nummer der Verbringung: | |||||||
28. | Art der abgebrannten Brennelemente □ Uranmetall, □ Urandioxid, □ Mischoxid (MOX), □ sonstige (bitte angeben): | |||||||
Ursprünglicher Anteil an Spaltstoffen: □ Uran-235 [maximale Anreicherung %] □ MOX [nominale Urananreicherung %] [maximaler Plutoniumgehalt %] □ sonstige (bitte angeben): | ||||||||
Brennstoffabbrand (Durchschnitt oder typischer Bereich): MWd/tSM Gesamtzahl der Kassetten/Bündel/Elemente/Stäbe (bitte angeben): Maximaler Anteil an abgebrannten Brennelementen je Gebinde (kg): | ||||||||
29. | *) Kenn-Nr. | *) Typ1) | *) Bruttogewicht (kg) | *) Nettogewicht (kg) | *) Aktivität (GBq) | |||
Gesamtzahl: | Insgesamt/Typ: | Insgesamt: | Insgesamt: | Insgesamt: | ||||
*) Für jedes Gebinde auszufüllen, separate Liste beifügen, wenn der Platz nicht ausreicht. 1) Gemäß Teil 2 Nummer 2.2.7 der Neufassung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 12 vom 5. Juni 2008) und Teil 6 Nummer 6.4 der Anlage zur Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 27 vom 14. September 2007). | ||||||||
30. | Datum der Absendung: (TT/MM/JJJJ) Ich bescheinige hiermit, dass die Angaben in diesem Abschnitt (und der beigefügten Liste oder den beigefügten Unterlagen) nach meinem besten Wissen und Gewissen korrekt sind. (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) |
Registriernummer: | |
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist) |
31. | Empfänger (Firmenname): Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
32. | Aufbewahrungsort der abgebrannten Brennelemente nach der Verbringung (Firmenname): Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
33. | Genehmigung erteilt für (Zutreffendes ankreuzen): □ eine Einzelverbringung des Typs MM oder IM, □ eine Einzelverbringung des Typs ME oder TT, □ mehrere Verbringungen des Typs MM oder IM, laufende Nummer der Verbringung: Letzte unter die Genehmigung fallende Verbringung: □ Ja □ Nein □ mehrere Verbringungen des Typs ME oder TT, laufende Nummer der Verbringung: Letzte unter die Genehmigung fallende Verbringung: □ Ja □ Nein | |||||||
34. | □ Nicht zutreffend. □ Verbringungen des Typs ME oder TT (Anstelle dieser Rubrik kann auch eine getrennte Erklärung treten, Verweis auf Anlage beifügen.): Eingangszollstelle des Drittstaats, der Bestimmungs- oder Durchfuhrstaat ist: Drittstaat: Grenzübergangsstelle: | |||||||
35. | Je nach Art der Verbringung muss der Empfänger die Empfangsbestätigung zusammen mit Abschnitt B-5 übermitteln an: – (Typ MM oder IM): die zuständige Behörde des Bestimmungsmitgliedstaats, – (Typ ME oder TT): den Antragsteller (Typ ME: den Besitzer, Typ TT: an die Person, die in dem Mitgliedstaat, über den die abgebrannten Brennelemente in die Gemeinschaft gelangen, für die Abwicklung der Verbringung verantwortlich ist) wie in Rubrik 4 (Abschnitt B-1) angegeben. Datum des Eingangs der abgebrannten Brennelemente: (TT/MM/JJJJ) Datum der Absendung der Empfangsbestätigung: (TT/MM/JJJJ) Ich bescheinige hiermit als Empfänger, dass die Angaben in diesem Abschnitt (und der beigefügten Liste) nach meinem besten Wissen und Gewissen korrekt sind. (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) | |||||||
36. | □ Nicht zutreffend. □ Verbringungen des Typs ME oder TT: der Antragsteller leitet die Empfangsbestätigung und ggf. die Erklärung des Empfängers an die Behörde weiter, die die Genehmigung erteilt hat. 1. Ein Empfänger außerhalb der Europäischen Union kann den Empfang der abgebrannten Brennelemente mittels einer Erklärung oder Bescheinigung bestätigen, die mindestens die in den Rubriken 31 bis 36 genannten Angaben enthält. 2. Die zuständigen Behörden, die das Original der Empfangsbestätigung erhalten, leiten Kopien an die anderen zuständigen Behörden weiter. 3. Die Originale der Abschnitte B-5 und B-6 werden den zuständigen Behörden übermittelt, die die Genehmigung erteilt haben. 4. Bei der Verbringung von einem Mitgliedstaat in einen anderen übermitteln die zuständigen Behörden des Ursprungsmitgliedstaats oder des Mitgliedstaats, über den die Verbringung in die Gemeinschaft gelangt, dem Besitzer eine Kopie der Empfangsbestätigung. | |||||||
Datum der Weiterleitung der Empfangsbestätigung (zusammen mit Abschnitt B-5): (TT/MM/JJJJ) | Ausgangszollstelle der Gemeinschaft: | |||||||
Land: | Zollstelle: | |||||||
(Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift des Antragstellers) |