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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial
Art 1 

Dem in Wien am 13. Juni 1980 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.