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N-Lex
Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen
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Eingangsformel
Erster Abschnitt
Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt
Kerntechnischer Sicherheitsbeauftragter
§ 2 Bestellung des kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten
§ 3 Pflichten des Betreibers
§ 4 Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
§ 5 Stellung des Sicherheitsbeauftragten
Dritter Abschnitt
Meldung von Unfällen, Störfällen und sonstigen Ereignissen
§ 6 Meldepflicht
§ 7 Inhalt der schriftlichen Meldung
§ 7a Elektronische Kommunikation
§ 8 Meldeverfahren
§ 9 Ergänzende Pflichten des Meldepflichtigen
§ 10 Prüfung durch den Sicherheitsbeauftragten
Vierter Abschnitt
Bußgeldvorschriften
§ 11 Ordnungswidrigkeiten
Fünfter Abschnitt
Schlußvorschriften
§ 12 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 13 (weggefallen)
Schlußformel
Anlage 1 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität
Anlage 2 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes der Kernbrennstoffversorgung und -entsorgung
Anlage 3 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen, die überwiegend Forschungszwecken dienen
Anlage 4 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen in Stilllegung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes
Anlage 5 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse bei Aufbewahrungen nach § 6 des Atomgesetzes
Anlage 6 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Einrichtungen der Entsorgung radioaktiver Abfälle nach § 9 des Atomgesetzes oder § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes
Anlage 7 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in nach § 9b des Atomgesetzes zugelassenen Anlagen und der Schachtanlage Asse II
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