Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens auf 
- 1.
- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 
- 2.
- Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 
- 3.
- Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 
- 4.
- kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 
- 5.
- die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. 
§ 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung bleibt unberührt.