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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 - AufbhEG 2021)
§ 5
Rücklage
Das Sondervermögen kann zur Erfüllung des gesetzlichen Zwecks Rücklagen bilden.
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