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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz - AufbhG)
§ 1
Errichtung des Fonds
Es wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.
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