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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe“ (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)
§ 7
Fondsverwaltung
Die Verwaltung des Fonds obliegt dem Bundesministerium der Finanzen.
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