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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
§ 32 Zustimmung der obersten Landesbehörde

Ein Visum bedarf nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde nach § 31, wenn die oberste Landesbehörde der Visumerteilung zugestimmt hat.