1 | Brillengläser bearbeiten und einfassen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | - a)
Art und Ausführung von Brillengläsern unterscheiden - b)
Lieferqualität rohkantiger Brillengläser prüfen - c)
optische Wirkungen von Brillengläsern messen und Bezugspunkte ermitteln, Zentriermaße für Einstärkengläser ermitteln, Gläser zentrieren und für die Randbearbeitung vorbereiten - d)
Brillengläser manuell und maschinell formgebend bearbeiten und in Vollrandbrillenfassungen einsetzen - e)
Einstärkengläser nach Anfertigung auf Einhaltung der vorgegebenen Parameter und Toleranzen prüfen und ausrichten
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- f)
Zentriermaße für Mehrstärkengläser ermitteln, Gläser zentrieren und für die Randbearbeitung vorbereiten - g)
Brillengläser rillen, bohren, feilen, fräsen, polieren und in randlose Brillen montieren - h)
optische Wirkungen von Mehrstärken- und Sondergläsern messen sowie den Bezugspunkt anzeichnen - i)
Mehrstärken- und Sondergläser nach Anfertigung auf Einhaltung der vorgegebenen Parameter und Toleranzen prüfen und ausrichten
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2 | Werkzeuge und Maschinen pflegen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | - a)
Werkzeuge, Messgeräte und Bearbeitungsmaschinen reinigen - b)
Störungen an Messgeräten und Bearbeitungsmaschinen feststellen sowie Maßnahmen zur Beseitigung der Störungen einleiten - c)
Betriebsstoffe, insbesondere Schmier-, Kühl-, Schleif- und Reinigungsmittel einsetzen und der umweltgerechten Entsorgung zuführen
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3 | Brillen modifizieren und instand setzen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | - a)
Schäden an Brillen beurteilen, Reparaturaufwand und Kosten ermitteln - b)
Bearbeitungsverfahren und Werkzeuge unter Berücksichtigung der Werkstoffe auswählen - c)
Fassungsteile manuell und maschinell fertigen, modifizieren, reparieren und austauschen
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4 | Brillengläser, Kontaktlinsen und vergrößernde Sehhilfen nach optischen Eigenschaften und Wirkungen beurteilen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)
| - a)
Einstärkengläser nach optischen Eigenschaften auswählen - b)
Beschichtungen und andere Oberflächenveredelungen von Brillengläsern hinsichtlich ihrer Wirkungen unterscheiden - c)
Abbildungsfehler bei Einstärkengläsern unterscheiden und deren Auswirkungen berücksichtigen - d)
Hauptschnittwirkungen torischer Brillengläser bestimmen - e)
objekt- und bildseitigen Scheitelbrechwert messen - f)
sphäro-zylindrische Kombination umrechnen
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- g)
Mehrstärken- und Sondergläser nach optischen Eigenschaften auswählen - h)
Abbildungsfehler bei Mehrstärken- und Sondergläsern unterscheiden und deren Auswirkungen berücksichtigen - i)
prismatische Brillengläser messen - j)
Filter- und Schutzgläser Verwendungszwecken zuordnen - k)
Kontaktlinsen nach Werkstoffeigenschaften unterscheiden und Auswirkungen der Kontaktlinsenkorrektur beurteilen - l)
Aufbau und Eigenschaften vergrößernder Sehhilfen unterscheiden
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5 | Kundenspezifische Sehanforderungen ermitteln und Kunden beraten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) | |
5.1 | Korrektionsbedarf ermitteln (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.1) | - a)
Korrektionsbedarf unter Berücksichtigung von Visus, Anatomie und Physiologie, insbesondere bei Myopie, Hyperopie, Astigmatismus und Presbyopie analysieren - b)
bei der Auswahl von Sehhilfen sehleistungsvermindernde Augenerkrankungen berücksichtigen - c)
ungestörtes Binokularsehen erklären und Abweichungen unterscheiden
| | 14 |
5.2 | Kunden beraten und Dienstleistungen anbieten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.2) | - a)
Kundenwünsche und Verwendungszweck der Sehhilfe im Verkaufsgespräch ermitteln - b)
Dienstleistungen zur Augenglasbestimmung, Kontaktlinsenanpassung und anderen Sehtests erklären - c)
Kundenwünsche mit fachlichen Erfordernissen abstimmen, Brillenfassungen und Brillengläser unter ästhetischen und anatomischen Gesichtspunkten auswählen - d)
Kunden über Glastyp, Werkstoff, Oberflächenveredelung und Farbgebung von Brillengläsern beraten - e)
Informationsmedien, insbesondere für die Glas- und Fassungsberatung einsetzen - f)
Kundendaten unter Berücksichtigung des Datenschutzes dokumentieren
| 14 | |
- g)
Anwendungsbereiche und Korrektionsmöglichkeiten von Brillengläsern, Kontaktlinsen und vergrößernden Sehhilfen erklären - h)
Eigenschaften von Werkstoffen und Pflegemitteln für Kontaktlinsen unterscheiden und im Hinblick auf ihren Verwendungszweck beurteilen - i)
Notwendigkeit der Kontaktlinsenpflege begründen; Pflegemittel und deren Eigenschaften erklären - j)
Preise ermitteln und dem Kunden erklären
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6 | Brillen optisch und anatomisch anpassen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) | - a)
Brillenfassungen nach anatomischen Gegebenheiten bearbeiten und voranpassen
| 6 | |
- b)
optische und physiologisch bedingte Auswirkungen von Korrektionsmitteln einschätzen - c)
Zentrierdaten ermitteln und Brillengläser nach unterschiedlichen Zentrierforderungen zentrieren - d)
Zentrierung von Brillen kontrollieren
| | 6 |
7 | Sehhilfen abgeben (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) | - a)
Endanpassung von Brillen vornehmen - b)
Kunden in Handhabung, Gebrauch und Pflege von Sehhilfen einweisen - c)
auf die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen hinweisen
| 8 | |
- d)
auf mögliche Auswirkungen der Sehhilfe, insbesondere auf den Seheindruck hinweisen, deren Bedeutung einschätzen und erforderliche Maßnahmen veranlassen
| | 4 |
8 | Waren verkaufen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8) | - a)
Wareneingänge erfassen und nach Beschaffenheit, Art, Menge und Preis gemäß Bestellung überprüfen - b)
Waren sachgerecht lagern, pflegen und präsentieren - c)
Einsatz und Anwendungen von Waren erläutern und Waren verkaufen
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- d)
Bestellungen vorbereiten und durchführen - e)
Mängel erfassen, beurteilen, dokumentieren und reklamieren - f)
Kundenreklamationen entgegennehmen und bearbeiten
| | 4 |
9 | Rechnungswesen und Kalkulation durchführen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 9) | - a)
betriebliche Kostenfaktoren beachten und kostenbewusst handeln - b)
Kalkulationen nach Vorgaben durchführen - c)
Zahlungsvorgänge abwickeln - d)
Mahnungen vorbereiten
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