Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Augenoptiker-Handwerk (Augenoptikermeisterverordnung - AugOptMstrV) § 1Gegenstand
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die Bestimmungen zur Durchführung der Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk.