Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Herstellen von Belägen aus Fliesen, Platten oder Mosaiken“,
- 2.
„Durchführen von Wandbelagsarbeiten“,
- 3.
„Durchführen von Bodenbelagsarbeiten“ sowie
- 4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.