(1) Im Prüfungsbereich „Durchführen von Sanierungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Art und Umfang von Aufträgen zu erfassen sowie Arbeitsabläufe entsprechend der technischen Unterlagen zu planen und zu dokumentieren,
- 2.
Gefährdungen auf Baustellen zu unterscheiden und Schutzmaßnahmen auszuwählen,
- 3.
Zeichnungen für die eigene Arbeitsvorbereitung zu erstellen,
- 4.
Aufmaße zu erstellen,
- 5.
Messverfahren zu unterscheiden und auszuwählen,
- 6.
Prüfverfahren zu unterscheiden und auszuwählen,
- 7.
Plattenoberflächen entsprechend der geforderten Qualitätsanforderungen zu unterscheiden und auszuwählen,
- 8.
Wand-, Decken- und Bodenkonstruktionen unter Beachtung bauphysikalischer Anforderungen zu unterscheiden und auszuwählen,
- 9.
Konstruktionen zur Aufnahme von Konsollasten zu unterscheiden und auszuwählen,
- 10.
Abdichtungen im Verbund zu unterscheiden und zu beschreiben,
- 11.
Barrierefreiheit bei der Planung und Konstruktion von Sanitärräumen zu berücksichtigen,
- 12.
anhand wärmeschutztechnischer Vorgaben die Dämmkonstruktionen zu ermitteln,
- 13.
Konstruktionen zur Beplankung und Dämmung von Dachschrägen und Kehlbalkendecken zu unterscheiden und auszuwählen,
- 14.
Schäden an Trockenbaukonstruktionen zu analysieren und den Ist-Zustand zu dokumentieren sowie Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu erläutern sowie
- 15.
Verfahren zur Sanierung von Trockenbaukonstruktionen zu unterscheiden und auszuwählen.