Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Sechste Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung - 6. AusbDienstLArbbV) § 2Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft.