Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
- 1.
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- 2.
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- 3.
Ausbildung durchführen und
- 4.
Ausbildung abschließen.