Abschnitt 1
Auslandszuschlag
§ 1 | Zuteilung der Dienstorte zu Zonenstufen |
§ 2 | Auslandszuschlag bei Arbeitsplatzteilung |
§ 3 | Zuschlag zur Abgeltung außergewöhnlicher materieller Mehraufwendungen und immaterieller Belastungen |
§ 4 | Zuschlag zur Sicherstellung einer anforderungsgerechten Besetzung eines Dienstpostens im Ausland |
§ 5 | Erhöhung der Zuschläge |
§ 6 | Übernahme der Festsetzung einer anderen obersten Dienstbehörde |
§ 7 | Höchstbetrag |
Abschnitt 2
Erhöhter Auslandszuschlag
Unterabschnitt 1
Erhöhter Auslandszuschlag für Angehörige des Auswärtigen Dienstes
§ 8 | Information über den Ablauf des maßgeblichen Zeitraums bei befristeten Verwendungen im Ausland |
§ 9 | Maßgebliche Dienstbezüge |
Unterabschnitt 2
Erhöhter Auslandszuschlag für berücksichtigungsfähige Personen
§ 10 | Erhöhter Auslandszuschlag für Verheiratete |
§ 11 | Verwendung zum Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge der Ehegattin oder des Ehegatten |
§ 12 | Nachweis und Anzeigepflicht |
§ 13 | Abweichende Regelungen für bestimmte Personengruppen zu Verwendung und Nachweis |
§ 14 | Erhöhter Auslandszuschlag für weitere berücksichtigungsfähige Personen |
§ 15 | Begriff des Nettoerwerbseinkommens |
§ 16 | Anrechnung des Nettoerwerbseinkommens der berücksichtigungsfähigen Person |
§ 17 | Vorläufige Gewährung und Nachweis bei Nettoerwerbseinkommen der berücksichtigungsfähigen Person |
Abschnitt 3
Schlussvorschriften