Abschnitt 1
            
             
          
Auslandszuschlag
            
             
          
| § 1 | Zuteilung der Dienstorte zu Zonenstufen | 
| § 2 | Auslandszuschlag bei Arbeitsplatzteilung | 
| § 3 | Zuschlag zur Abgeltung außergewöhnlicher materieller Mehraufwendungen und immaterieller Belastungen | 
| § 4 | Zuschlag zur Sicherstellung einer anforderungsgerechten Besetzung eines Dienstpostens im Ausland | 
| § 5 | Erhöhung der Zuschläge | 
| § 6 | Übernahme der Festsetzung einer anderen obersten Dienstbehörde | 
| § 7 | Höchstbetrag | 
            
             
          
Abschnitt 2
            
             
          
Erhöhter Auslandszuschlag
            
             
          
Unterabschnitt 1
            
             
          
Erhöhter Auslandszuschlag für Angehörige des Auswärtigen Dienstes
            
             
          
| § 8 | Information über den Ablauf des maßgeblichen Zeitraums bei befristeten Verwendungen im Ausland | 
| § 9 | Maßgebliche Dienstbezüge | 
            
             
          
Unterabschnitt 2
            
             
          
Erhöhter Auslandszuschlag für berücksichtigungsfähige Personen
            
             
          
| § 10 | Erhöhter Auslandszuschlag für Verheiratete | 
| § 11 | Verwendung zum Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge der Ehegattin oder des Ehegatten | 
| § 12 | Nachweis und Anzeigepflicht | 
| § 13 | Abweichende Regelungen für bestimmte Personengruppen zu Verwendung und Nachweis | 
| § 14 | Erhöhter Auslandszuschlag für weitere berücksichtigungsfähige Personen | 
| § 15 | Begriff des Nettoerwerbseinkommens | 
| § 16 | Anrechnung des Nettoerwerbseinkommens der berücksichtigungsfähigen Person | 
| § 17 | Vorläufige Gewährung und Nachweis bei Nettoerwerbseinkommen der berücksichtigungsfähigen Person | 
            
             
          
Abschnitt 3
            
             
          
Schlussvorschriften