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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (Auswandererberatungserlaubnisverordnung - AuswErlV)
Anlage (zu § 1 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 807 - 810)


Ort, Datum
Absender








Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln




Antrag/Anträge auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage übersende(n) ich/wir Ihnen den Antrag/die Anträge für folgende Personen mit der Bitte um weitere Veranlassung.








Unterschrift, (ggf. Stempel)
 












Ort, Datum
Absender








Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln




Antrag auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Erlaubnis zur Auswanderungsberatung.

Antragsbegründende Unterlagen habe ich diesem Antrag beigefügt:
Jaweitere Unterlagen sind noch nachzureichen
Nein  
(Zutreffendes bitte ankreuzen)



Änderungen zu den genannten Daten sind unverzüglich zur Kenntnis zu bringen bzw. nachzureichen.








Unterschrift, (ggf. Stempel)
 









I. Personenbezogene Daten
Anrede (Titel, Frau, Herr):
 
Familienname:
 
Geburtsname:
 
Vorname(n):
 
Geschlecht:
 
Geburtsdatum:
 
Geburtsort/Land:
 
Staatsangehörigkeit(en):
 
Beruf(e):
 
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt:
 
Telekommunikationsdaten:
Telefon
 
E-Mail-Adresse (optional)
 
II. Geschäftsbezogene Daten
Hauptniederlassung (Adresse):
 
Zweigniederlassung (Adresse):
 
III. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Polizeiliches Führungszeugnis (Original)JaNein
LebenslaufJaNein
Kopie des Personalausweises/ReisepassesJaNein
IV. Nachweis der Sachkunde
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Berufstätigkeit/ BerufserfahrungJaNein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
 
AuslandsaufenthalteJaNein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
 
Kenntnisse des einschlägigen deutschen Rechts (z. B. Sozialgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, etc…)JaNein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
 
Kenntnisse des einschlägigen ausländischen Rechts (insbesondere Einwanderungsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, etc…)JaNein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
 
Hinweis:
Gegebenenfalls können weitere Unterlagen gefordert werden.