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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (Auswandererberatungserlaubnisverordnung - AuswErlV)
Anlage (zu § 1 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 807 - 810)


Ort, Datum
Absender








Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln




Antrag/Anträge auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage übersende(n) ich/wir Ihnen den Antrag/die Anträge für folgende Personen mit der Bitte um weitere Veranlassung.








Unterschrift, (ggf. Stempel)
 












Ort, Datum
Absender








Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln




Antrag auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Erlaubnis zur Auswanderungsberatung.

Antragsbegründende Unterlagen habe ich diesem Antrag beigefügt:
☐Ja☐weitere Unterlagen sind noch nachzureichen
☐Nein  
(Zutreffendes bitte ankreuzen)



Änderungen zu den genannten Daten sind unverzüglich zur Kenntnis zu bringen bzw. nachzureichen.








Unterschrift, (ggf. Stempel)
 









I. Personenbezogene Daten
Anrede (Titel, Frau, Herr):
 
Familienname:
 
Geburtsname:
 
Vorname(n):
 
Geschlecht:
 
Geburtsdatum:
 
Geburtsort/Land:
 
Staatsangehörigkeit(en):
 
Beruf(e):
 
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt:
 
Telekommunikationsdaten:
Telefon
 
E-Mail-Adresse (optional)
 
II. Geschäftsbezogene Daten
Hauptniederlassung (Adresse):
 
Zweigniederlassung (Adresse):
 
III. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Polizeiliches Führungszeugnis (Original)☐Ja☐Nein
Lebenslauf☐Ja☐Nein
Kopie des Personalausweises/Reisepasses☐Ja☐Nein
IV. Nachweis der Sachkunde
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Berufstätigkeit/ Berufserfahrung☐Ja☐Nein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
 
Auslandsaufenthalte☐Ja☐Nein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
 
Kenntnisse des einschlägigen deutschen Rechts (z. B. Sozialgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, etc…)☐Ja☐Nein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
 
Kenntnisse des einschlägigen ausländischen Rechts (insbesondere Einwanderungsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, etc…)☐Ja☐Nein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
 
Hinweis:
Gegebenenfalls können weitere Unterlagen gefordert werden.