Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau* (Automobilkaufleuteausbildungsverordnung - AutoKflAusbV) § 11Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen,