| 1 | Teile und Zubehör  organisieren und verkaufen  (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
 rechtliche und technische Vorgaben, betriebliche Regelungen, Datenverarbeitungsprogramme und fremdsprachige Fachbegriffe anwenden - b)
 in Abstimmung mit anderen Geschäftsfeldern den Einkauf planen und Bestellungen durchführen - c)
 Verkaufspreise mit vorgegebenen Zuschlagsätzen kalkulieren - d)
 Warenlieferungen annehmen, Waren nach Art und Menge sowie auf offene Mängel prüfen und bei Beanstandungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten - e)
 Wareneingänge dokumentieren und Waren insbesondere unter Einhaltung der Regeln des Umweltschutzes einlagern - f)
 Eingangsrechnungen auf Richtigkeit prüfen und Unstimmigkeiten klären - g)
 Teile und Zubehörlager unter Berücksichtigung der Sortimentspolitik und der Lagerkennzahlen organisieren - h)
 Liefertermine überwachen und kommunizieren und Maßnahmen bei Lieferungsverzug einleiten - i)
 Material einem Auftrag zuordnen und ausgeben - j)
 Kundenwünsche ermitteln, Kunden und Kundinnen unter Nutzung von Produktinformationen beraten, Teile und Zubehör verkaufen und Rechnungen erstellen - k)
 Präsentation von Zubehör planen und umsetzen - l)
 die eigene Vorgehensweise reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten 
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| 2 | An Werkstattprozessen  mitwirken und als  Schnittstelle zwischen  Handel und Werkstatt agieren  (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
 Werkstattmitarbeiter und Werkstattmitarbeiterinnen unterstützen und dabei sowohl Arbeitsprozesse und Fahrzeugtechnologien berücksichtigen als auch technische Standards und gesetzliche Bestimmungen einhalten - b)
 Sichtprüfungen zur Verkehrs- und Betriebssicherheit von Fahrzeugen durchführen - c)
 mechanische, hydraulische, pneumatische sowie elektrische und elektronische Systeme in Fahrzeugen unterscheiden und ihre Funktion erläutern - d)
 an Diagnose-, Wartungs-, Service- und Reparaturarbeiten mitwirken - e)
 bei der Beanstandungs- und Schadensaufnahme als Grundlage für die Erstellung von Kostenvoranschlägen mitwirken 
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|   |   | - f)
 die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling von Fahrzeugen, von deren Komponenten und von deren Betriebsstoffen organisieren und dabei Hersteller- und Lieferantenvorgaben einhalten - g)
 durchgeführte Reparatur- und Servicearbeiten erläutern - h)
 Werkstattprozesse reflektieren und Schlussfolgerungen für die kaufmännischen Arbeitsprozesse ableiten 
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| 3 | Kundendienst organisieren und Servicebereich  unterstützen  (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
 Qualitätsvorgaben im Kundenservice anwenden - b)
 Informationssysteme unter Einhaltung des Datenschutzes nutzen - c)
 Kundenwünsche, auch in einer Fremdsprache, ermitteln und die weitere Bearbeitung koordinieren - d)
 Werkstatt- und Serviceleistungen sowie zeitwertgerechte Reparaturleistungen anbieten - e)
 bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen mitwirken - f)
 Kunden- und Fahrzeugdaten erfassen und pflegen - g)
 Werkstattaufträge unter Berücksichtigung von Daten aus technischen Unterlagen und Fahrzeugpapieren erstellen - h)
 Termine planen und mit den zuständigen Bereichen koordinieren - i)
 anforderungsbezogene Fremdleistungen organisieren - j)
 die Prüfung der Teileverfügbarkeit bereits bei der Terminvergabe veranlassen - k)
 die Kundenmobilität sicherstellen - l)
 Rechnungen erstellen und erläutern und Zahlungen entgegennehmen 
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|   |   | - m)
 Zahlungen verbuchen und den Kassenabschluss durchführen - n)
 Reklamationsgespräche situationsgerecht führen und die weitere Bearbeitung koordinieren - o)
 Gewährleistungs- und Kulanzanträge bearbeiten - p)
 betriebliche Abläufe unter Berücksichtigung von Informationsflüssen, Entscheidungswegen und Schnittstellen einordnen und mitgestalten - q)
 eigenes Verhalten als Beitrag zur Kundenzufriedenheit und zur Kundenbindung reflektieren und Schlussfolgerungen ziehen 
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| 4 | Betriebliche Marketingaktivitäten planen und  durchführen  (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
 datenschutzrechtliche Vorschriften im Umgang mit Kundendaten einhalten - b)
 Kundenzufriedenheit ermitteln und auswerten sowie regionale Wettbewerber beobachten - c)
 Kontaktdaten für die Kundenakquise beschaffen - d)
 Kundendaten zielgerichtet aufbereiten und mit Hilfe entsprechender Programme verarbeiten und pflegen - e)
 Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und -träger durchführen sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken 
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|   |   | - f)
 Entwicklung von Marketingkonzepten unterstützen und dabei die Wettbewerbssituation des Betriebes einbeziehen und wettbewerbsrechtliche Vorschriften einhalten - g)
 Sonderaktionen und Veranstaltungen planen, innerbetrieblich abstimmen, organisieren und durchführen - h)
 Spenden- sowie Sponsoringanfragen bearbeiten und Sponsoring- und Kooperationsverträge vorbereiten und überwachen - i)
 digitale Medien für Marketingmaßnahmen nutzen - j)
 den Informationsaustausch zwischen den betrieblichen Geschäftsfeldern als Voraussetzung für ein erfolgreiches Marketing fördern und nutzen - k)
 Marketingmaßnahmen hinsichtlich ihrer Zielsetzung reflektieren und Verbesserungsmaßnahmen ableiten 
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| 5 | Fahrzeughandel und  -vertrieb unterstützen  (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
 bei der Unterstützung des Fahrzeughandels und -vertriebs rechtliche Vorgaben, betriebliche Regelungen und technische Normen einhalten - b)
 Fahrzeuge unter Berücksichtigung verschiedener Fahrzeugtypen einkaufen und dabei Kauf- und Werkvertragsrecht einhalten sowie Finanzierungsspielräume berücksichtigen - c)
 Liefertermine überwachen - d)
 Einkaufs- und Verkaufskonditionen unter Einhaltung bestehender Vertriebsverträge ausschöpfen und deren Erfüllung überwachen - e)
 Fahrzeugeinkauf, -ankauf und -inzahlungnahme erfassen - f)
 den verkaufsfertigen Zustand von Fahrzeugen veranlassen und überprüfen - g)
 Vertriebssysteme für den Fahrzeughandel unterscheiden und Vertriebswege, insbesondere Onlinehandel, nutzen - h)
 Probefahrten organisieren - i)
 Kundenbestellungen dokumentieren - j)
 Fahrzeugzulassungen und -abmeldungen vorbereiten und durchführen - k)
 Fahrzeugübergaben vorbereiten - l)
 Informationen zur Kundenzufriedenheit nach Fahrzeugauslieferung erfragen und dokumentieren - m)
 die eigene Vorgehensweise, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung betrieblicher Qualitätsvorgaben, reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten 
  |   | 7 | 
| 6 | Finanzdienstleistungs-  produkte im Fahrzeughandel vorbereiten  (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
 bei der Vorbereitung von Finanzdienstleistungsprodukten die Finanzmarkt- und Wettbewerbssituation berücksichtigen sowie die Rechtsgrundlagen zum Vertragswesen anwenden - b)
 Finanzierungsmodelle vergleichen und Finanzierungsangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten 
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|   |   | - c)
 Leasingmodelle vergleichen und Leasingangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten - d)
 Versicherungsprodukte vergleichen und Versicherungsangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten - e)
 zusätzlich erwerbbare Garantieleistungen bedarfsgerecht anbieten - f)
 Verträge unterschriftsreif vorbereiten und dokumentieren - g)
 Laufzeiten der Verträge kontrollieren und Anschlussmaßnahmen einleiten - h)
 die eigene Vorgehensweise, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung betrieblicher Qualitätsvorgaben, reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten 
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| 7 | Personalbezogene  Aufgaben bearbeiten  (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
 die Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der Bearbeitung von personenbezogenen Daten einhalten - b)
 arbeits-, sozial-, mitbestimmungs- und tarifrechtliche Vorschriften bei der Bearbeitung von personalbezogenen Aufgaben einhalten - c)
 Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung von Anforderungsprofilen unterstützen - d)
 im Personalbeschaffungsprozess mitwirken, insbesondere bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Entscheidungsfindungen - e)
 bei Einstellungen und personellen Veränderungen erforderliche Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Schriftstücke erstellen - f)
 bereichsbezogene Personalstatistiken führen und auswerten - g)
 nach betrieblichen Vorgaben den Personaleinsatz planen und dabei Arbeitszeitregelungen einhalten - h)
 Reisekostenabrechnungen bearbeiten - i)
 Prämien und Provisionen nach vorgegebenen Schemata ermitteln und Entgeltabrechnungen vorbereiten - j)
 notwendige Unterlagen zum Monats- und Jahresabschluss unter Einhaltung der Fristen aufbereiten - k)
 Arbeitsabläufe im Hinblick auf Personalplanung und -einsatz bewerten und reflektieren und Maßnahmen zur Optimierung vorschlagen 
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| 8 | Kaufmännische Steuerung  und Kontrolle unterstützen  (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
 kaufmännische Steuerung und Kontrolle unter Einhaltung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben unterstützen - b)
 Einflussgrößen auf die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungserstellung berücksichtigen - c)
 Buchungsvorgänge bearbeiten - d)
 Kassenbücher führen - e)
 Bestands- und Erfolgskonten führen 
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|   |   | - f)
 Zahlungsein- und -ausgänge kontrollieren, Offene-Posten-Listen führen und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten - g)
 Inventuren terminieren und durchführen und die Ergebnisse für die Vorbereitung des Jahresabschlusses nutzen - h)
 am buchhalterischen Jahresabschluss mitwirken - i)
 auftragsbezogene Kosten überwachen und kontrollieren - j)
 Verkaufspreise kalkulieren - k)
 betriebliche Kennzahlen unter Anwendung der Voll- und Teilkostenrechnung ermitteln, beurteilen und für unternehmerische Entscheidungen aufbereiten - l)
 Daten zur Kalkulation für unternehmerische Entscheidungen aufbereiten - m)
 die eigene Vorgehensweise hinsichtlich Genauigkeit und Korrektheit bewerten und Verbesserungsmaßnahmen ableiten 
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