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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automatenfachmann und zur Automatenfachfrau* (Automatenfachmannausbildungsverordnung - AutomAusbV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Gegenstand,
Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
 
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan
§  6Schriftlicher Ausbildungsnachweis
 
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
 
§  7Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§  8Inhalt von Teil 1
§  9Prüfungsbereiche von Teil 1
§ 10Prüfungsbereich Automatenbetreuung
§ 11Prüfungsbereich Automatenbewirtschaftung
§ 12Inhalt von Teil 2
 
Unterabschnitt 2
Fachrichtung Automatenmechatronik
 
§ 13Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 14Prüfungsbereich Instandsetzungs- und Wartungstechnik
§ 15Prüfungsbereich Netzwerke und Elektrotechnik
§ 16Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
 
Unterabschnitt 3
Fachrichtung Automatendienstleistung
 
§ 18Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 19Prüfungsbereich Automatenwirtschaft
§ 20Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 21Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
 
Abschnitt 3
Weitere Berufsausbildung
 
§ 22Anrechnung von Ausbildungszeiten
 
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
 
§ 23Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 24Inkrafttreten
 
Anlage:
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Automatenfachmann und zur Automatenfachfrau