Teil 1
Allgemeines
Abschnitt 1
Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
Abschnitt 2
Zulassung der
Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln
§ 3 | Zuständigkeit |
§ 4 | Antragstellung |
§ 5 | Zustellungsempfänger |
§ 6 | Verfahren |
§ 7 | Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen |
§ 8 | Entscheidung |
§ 9 | Vollstreckungsklausel |
§ 10 | Bekanntgabe der Entscheidung |
Abschnitt 3
Beschwerde, Vollstreckungsabwehrklage
§ 11 | Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist |
§ 12 | Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren |
§ 13 | Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde |
§ 14 | Vollstreckungsabwehrklage |
Abschnitt 4
Rechtsbeschwerde
§ 15 | Statthaftigkeit und Frist |
§ 16 | Einlegung und Begründung |
§ 17 | Verfahren und Entscheidung |
Abschnitt 5
Beschränkung der
Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln
und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
§ 18 | Beschränkung kraft Gesetzes |
§ 19 | Prüfung der Beschränkung |
§ 20 | Sicherheitsleistung durch den Verpflichteten |
§ 21 | Versteigerung beweglicher Sachen |
§ 22 | Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen |
§ 23 | Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung |
§ 24 | Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung |
Abschnitt 6
Feststellung der Anerkennung
einer ausländischen Entscheidung
§ 25 | Verfahren und Entscheidung in der Hauptsache |
§ 26 | Kostenentscheidung |
Abschnitt 7
Aufhebung oder Änderung
der Beschlüsse über die Zulassung
der Zwangsvollstreckung oder die Anerkennung
§ 27 | Verfahren nach Aufhebung oder Änderung des für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat |
§ 28 | Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung |
§ 29 | Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist |
Abschnitt 8
Vorschriften für Entscheidungen
deutscher Gerichte und für das Mahnverfahren
§ 30 | Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland |
§ 31 | Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland |
§ 32 | Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland |
Abschnitt 9
Verhältnis zu besonderen
Anerkennungsverfahren; Konzentrationsermächtigung
§ 33 | (weggefallen) |
§ 34 | Konzentrationsermächtigung |
Teil 2
Besonderes
Abschnitt 1
Übereinkommen über die
gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung
gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
vom 27. September 1968 und vom 16. September 1988
§ 35 | Sonderregelungen über die Beschwerdefrist |
§ 36 | Aussetzung des Beschwerdeverfahrens |
Abschnitt 2
(weggefallen)
Abschnitt 3
Vertrag vom 17. Juni 1977
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige
Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen
§ 40 | Abweichungen von § 22 |
§ 41 | Abweichungen von § 23 |
§ 42 | Abweichungen von § 24 |
§ 43 | Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren |
§ 44 | Weitere Sonderregelungen |
Abschnitt 4
Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel
über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung
gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
§ 45 | Abweichungen von § 22 |
§ 46 | Abweichungen von § 23 |
§ 47 | Abweichungen von § 24 |
§ 48 | Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren |
§ 49 | Weitere Sonderregelungen |
Abschnitt 5
(weggefallen)
Abschnitt 6
Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über
die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und
Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
§ 55 | Abweichungen von Vorschriften des Allgemeinen Teils; ergänzende Regelungen |
§ 56 § 57 | Sonderregelungen für die Vollstreckungsabwehrklage Bescheinigungen zu inländischen Titeln |
Abschnitt 7
Haager Übereinkommen vom
30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen
§ 58 | Bescheinigungen zu inländischen Titeln |
Abschnitt 8
Haager Übereinkommen vom
2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
§ 59 | Bescheinigungen zu inländischen Titeln |