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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft oder Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft – Bachelor Professional in Foreign Trade (Außenwirtschaftsfachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung - AWFachwBAProFV)
§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
„International Business Management umsetzen“ nach § 4,
2.
„Risk Management und Change Management sicherstellen“ nach § 5,
3.
„Außenhandelsgeschäfte durchführen“ nach § 6,
4.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.