(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
- 1.
Lernprozesse und Lernbegleitung,
- 2.
Planungsprozesse in der beruflichen Bildung,
- 3.
Berufspädagogisches Handeln.
(2) Im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
- 1.
Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung,
- 2.
Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung,
- 3.
Medienauswahl und -einsatz,
- 4.
Lern- und Entwicklungsberatung.
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
(3) Im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
- 1.
Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse,
- 2.
Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden,
- 3.
Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung,
- 4.
Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung,
- 5.
Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen.
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.
(4) (weggefallen)