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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2 (AwSV)
§ 73 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Die §§ 57 bis 60 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. August 2017 in Kraft. Zu dem in Satz 2 genannten Zeitpunkt tritt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 31. März 2010 (BGBl. I S. 377) außer Kraft.