Kapitel 1
Zweck;
Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
| § 1 | Zweck; Anwendungsbereich |
| § 2 | Begriffsbestimmungen |
Kapitel 2
Einstufung von Stoffen und Gemischen
Abschnitt 1
Grundsätze
Abschnitt 2
Einstufung von Stoffen
und Dokumentation; Entscheidung über die Einstufung
| § 4 | Selbsteinstufung von Stoffen; Ausnahmen; Dokumentation |
| § 5 | Kontrolle und Überprüfung der Dokumentation; Stoffgruppen |
| § 6 | Entscheidung über die Einstufung; Veröffentlichung im Bundesanzeiger |
| § 7 | Änderung bestehender Einstufungen; Mitteilungspflicht |
Abschnitt 3
Einstufung von Gemischen
und Dokumentation; Überprüfung der Einstufung
| § 8 | Selbsteinstufung von flüssigen oder gasförmigen Gemischen; Dokumentation |
| § 9 | Überprüfung der Selbsteinstufung von flüssigen oder gasförmigen Gemischen; Änderung der Selbsteinstufung |
| § 10 | Einstufung fester Gemische |
| § 11 | Einstufung von Gemischen durch das Umweltbundesamt |
Abschnitt 4
Kommission zur
Bewertung wassergefährdender Stoffe
| § 12 | Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe |
Kapitel 3
Technische und
organisatorische Anforderungen
an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
| § 13 | Einschränkungen des Geltungsbereichs dieses Kapitels |
| § 14 | Bestimmung und Abgrenzung von Anlagen |
| § 15 | Technische Regeln |
| § 16 | Behördliche Anordnungen |
Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an Anlagen
| § 17 | Grundsatzanforderungen |
| § 18 | Anforderungen an die Rückhaltung wassergefährdender Stoffe |
| § 19 | Anforderungen an die Entwässerung |
| § 20 | Rückhaltung bei Brandereignissen |
| § 21 | Besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei Rohrleitungen |
| § 22 | Anforderungen bei der Nutzung von Abwasseranlagen als Auffangvorrichtung |
| § 23 | Anforderungen an das Befüllen und Entleeren |
| § 24 | Pflichten bei Betriebsstörungen; Instandsetzung |
| | |
Abschnitt 3
Besondere Anforderungen
an die Rückhaltung bei bestimmten Anlagen
| § 25 | Vorrang der Regelungen des Abschnitts 3 |
| § 26 | Besondere Anforderungen an Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln oder Verwenden fester wassergefährdender Stoffe |
| § 27 | Besondere Anforderungen an Anlagen zum Lagern oder Abfüllen fester Stoffe, denen flüssige wassergefährdende Stoffe anhaften |
| § 28 | Besondere Anforderungen an Umschlagflächen für wassergefährdende Stoffe |
| § 29 | Besondere Anforderungen an Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs |
| § 30 | Besondere Anforderungen an Anlagen zum Laden und Löschen von Schiffen sowie an Anlagen zur Betankung von Wasserfahrzeugen |
| § 31 | Besondere Anforderungen an Fass- und Gebindelager |
| § 32 | Besondere Anforderungen an Abfüllflächen von Heizölverbraucheranlagen |
| § 33 | Besondere Anforderungen an Abfüllflächen von bestimmten Anlagen zum Verwenden flüssiger wassergefährdender Stoffe |
| § 34 | Besondere Anforderungen an Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der Energieversorgung und in Einrichtungen des Wasserbaus |
| § 35 | Besondere Anforderungen an Erdwärmesonden und -kollektoren, Solarkollektoren und Kälteanlagen |
| § 36 | Besondere Anforderungen an unterirdische Ölkabel- und Massekabelanlagen |
| § 37 | Besondere Anforderungen an Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft |
| § 38 | Besondere Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Umgang mit gasförmigen wassergefährdenden Stoffen |
Abschnitt 4
Anforderungen an Anlagen
in Abhängigkeit von ihren Gefährdungsstufen
| § 39 | Gefährdungsstufen von Anlagen |
| § 40 | Anzeigepflicht |
| § 41 | Ausnahmen vom Erfordernis der Eignungsfeststellung |
| § 42 | Antragsunterlagen für die Eignungsfeststellung |
| § 43 | Anlagendokumentation |
| § 44 | Betriebsanweisung; Merkblatt |
| § 45 | Fachbetriebspflicht; Ausnahmen |
| § 46 | Überwachungs- und Prüfpflichten des Betreibers |
| § 47 | Prüfung durch Sachverständige |
| § 48 | Beseitigung von Mängeln |
Abschnitt 5
Anforderungen an Anlagen
in Schutzgebieten und Überschwemmungsgebieten
| § 49 | Anforderungen an Anlagen in Schutzgebieten |
| § 50 | Anforderungen an Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten |
| § 51 | Abstand zu Trinkwasserbrunnen, Quellen und oberirdischen Gewässern |
Kapitel 4
Sachverständigenorganisationen
und Sachverständige; Güte- und Über-
wachungsgemeinschaften und Fachprüfer; Fachbetriebe
| § 52 | Anerkennung von Sachverständigenorganisationen |
| § 53 | Bestellung von Sachverständigen |
| § 54 | Widerruf und Erlöschen der Anerkennung; Erlöschen der Bestellung von Sachverständigen |
| § 55 | Pflichten der Sachverständigenorganisationen |
| § 56 | Pflichten der bestellten Sachverständigen |
| § 57 | Anerkennung von Güte- und Überwachungsgemeinschaften |
| § 58 | Bestellung von Fachprüfern |
| § 59 | Widerruf und Erlöschen der Anerkennung; Erlöschen der Bestellung von Fachprüfern |
| § 60 | Pflichten von Güte- und Überwachungsgemeinschaften und Fachprüfern |
| § 61 | Gemeinsame Pflichten der Sachverständigenorganisationen und der Güte- und Überwachungsgemeinschaften |
| § 62 | Fachbetriebe; Zertifizierung von Fachbetrieben |
| § 63 | Pflichten der Fachbetriebe |
| § 64 | Nachweis der Fachbetriebseigenschaft |
Kapitel 5
Ordnungswidrigkeiten; Schlussvorschriften
| § 65 | Ordnungswidrigkeiten |
| § 66 | Bestehende Einstufungen von Stoffen und Gemischen |
| § 67 | Änderung der Einstufung wassergefährdender Stoffe |
| § 68 | Bestehende wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen |
| § 69 | Bestehende nicht wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen |
| § 70 | Prüffristen für bestehende Anlagen |
| § 71 | Einbau von Leichtflüssigkeitsabscheidern |
| § 72 | Übergangsbestimmung für Fachbetriebe, Sachverständigenorganisationen und bestellte Personen |
| § 73 | Inkrafttreten; Außerkrafttreten |
| Anlage 1 | Einstufung von Stoffen und Gemischen als nicht wassergefährdend und in Wassergefährdungsklassen (WGK); Bestimmung aufschwimmender flüssiger Stoffe als allgemein wassergefährdend |
| Anlage 2 | Dokumentation der Selbsteinstufung von Stoffen und Gemischen |
| Anlage 3 | Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen |
| Anlage 4 | Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen |
| Anlage 5 | Prüfzeitpunkte und -intervalle für Anlagen außerhalb von Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten |
| Anlage 6 | Prüfzeitpunkte und -intervalle für Anlagen in Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten |
| Anlage 7 | Anforderungen an Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) |