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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
Anlage 4 (zu § 66)
AUSWIB1 Bestandsmeldungen der Forderungen und Verbindlichkeiten im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 66 ff. der Außenwirtschaftsverordnung

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 23 - 25)


Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum


Liste der Forderungen und Verbindlichkeiten, gegliedert nach:
Sitzland des Schuldners/Gläubigers
Währung der Forderung/Verbindlichkeit (außer für derivative Finanzinstrumente)
Bestandsarten gemäß Bestandsartenverzeichnis
Betrag (in Tausend Euro/fremde Währungen sind in Euro umzurechnen)


Bestandsartenverzeichnis (AUSWI) zur Außenwirtschaftsverordnung der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz
Finanzbeziehungen gegenüber ausländischen Banken (ohne Wertpapiere)
•Forderungen
 ○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 ○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•Verbindlichkeiten
 ○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 ○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Finanzbeziehungen gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)
– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind
•Forderungen
 ○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 ○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•Verbindlichkeiten
 ○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 ○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist
•Forderungen
 ○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 ○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•Verbindlichkeiten
 ○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 ○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist
•Forderungen
 ○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 ○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•Verbindlichkeiten
 ○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 ○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Finanzbeziehungen gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)
•Forderungen
 ○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 ○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•Verbindlichkeiten
 ○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 ○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken
– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind
•Forderungen
 ○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 ○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 ○aus geleisteten Anzahlungen
•Verbindlichkeiten
 ○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 ○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 ○aus empfangenen Anzahlungen
– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist
•Forderungen
 ○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 ○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 ○aus geleisteten Anzahlungen
•Verbindlichkeiten
 ○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 ○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 ○aus empfangenen Anzahlungen
– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist
•Forderungen
 ○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 ○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 ○aus geleisteten Anzahlungen
•Verbindlichkeiten
 ○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 ○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 ○aus empfangenen Anzahlungen
Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken
•Forderungen
 ○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 ○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 ○aus geleisteten Anzahlungen
•Verbindlichkeiten
 ○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 ○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 ○aus empfangenen Anzahlungen
Derivative Finanzinstrumente gegenüber Ausländern
•Forderungen
 ○an ausländische Banken
 ○an ausländische verbundene Nichtbanken
 ○an ausländische sonstige Nichtbanken
•Verbindlichkeiten
 ○gegenüber ausländischen Banken
 ○gegenüber ausländischen verbundenen Nichtbanken
 ○gegenüber ausländischen sonstigen Nichtbanken