- a)
der Übermittlung von Daten an und durch die Registerbehörde, insbesondere der Direkteingabe von Daten und des Datenabrufs im automatisierten Verfahren, sowie der Weitergabe innerhalb der Registerbehörde,
- b)
der Identitätsprüfung nach § 10 Abs. 3, § 21 Abs. 3 und § 31 Abs. 1,
- c)
bei Gruppenauskünften,
- d)
der Übermittlungssperren, der Einschränkung der Verarbeitung und der Auskunft an die betroffene Person,
- e)
bei der Fertigung, Aufbewahrung, Verwendung, Löschung oder Vernichtung der im Gesetz vorgesehenen Aufzeichnungen,
- f)
bei Dokumenten nach § 6 Absatz 5;