(1) Als Arbeitsprobe ist eine der nachstehenden Arbeiten auszuführen: 
- 1.
- Anfertigen und Anpassen eines Stahlvorderschafts für eine Kipplaufwaffe, 
- 2.
- Aufpassen eines Zielfernrohrs mit Einhakgesteck und selbstgefertigtem Supportfuß aus vollem Werkstoff sowie Einschießen der Schußwaffe, 
- 3.
- Anfertigen und Einpassen eines Exzenters und Verschlußkeils aus vollem Werkstoff, 
- 4.
- Anfertigen eines Holzvorderschafts einschließlich Fischhautschneiden für eine Kipplaufwaffe, 
- 5.
- Anfertigen eines Abzugs und Schlagstücks für ein Blitz-, Anson- oder Seitenschloß. 
(2) In der Arbeitsprobe sind die wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse zu prüfen, die in der Meisterprüfungsarbeit nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden konnten.