Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
Aufrechterhalten der Betriebssicherheit,
- 6.
Beaufsichtigen des Badebetriebes,
- 7.
Betreuen von Besuchern,
- 8.
Schwimmen,
- 9.
Einleiten und Ausüben von Wasserrettungsmaßnahmen,
- 10.
Durchführen von Erster Hilfe und Wiederbelebungsmaßnahmen,
- 11.
Messen physikalischer und chemischer Größen sowie Bestimmen von Stoffkonstanten,
- 12.
Kontrollieren und Sichern des technischen Betriebsablaufes,
- 13.
Pflegen und Warten bäder- und freizeittechnischer Einrichtungen,
- 14.
Durchführen von Verwaltungsarbeiten im Bad,
- 15.
Öffentlichkeitsarbeit.